Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 21.10.2014
- 2 UF 117/14 -
Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatten und gemeinsamen Kind während Ehezeit
Durchführung des Versorgungsausgleichs grob unbillig
Kommt eine Ehegatte während der Ehezeit seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem anderen Ehegatten sowie dem gemeinsamen Kind nicht nach, kann dies zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit gemäß § 27 des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) führen. Die Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehegatten ist jedoch unbeachtlich, wenn der andere Ehegatte im Rahmen der praktizierten Rollenverteilung den Haushalt geführt und das Kind betreut hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall warf eine Ehefrau ihrem Ehemann anlässlich der Scheidung im Oktober 2012 die Verletzung von Unterhaltspflichten vor, die zu massiven finanziellen Schwierigkeiten geführt haben. So habe der Ehemann in den letzten sieben Monaten der Ehe und darüber hinaus jegliche Unterhaltszahlungen für die gemeinsame Tochter eingestellt. Zudem habe der Ehemann seine Erwerbstätigkeit eingestellt und somit nicht mehr zum
Kein Ausschluss des Versorgungsausgleichs
Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde der Ehefrau zurück. Zwar könne ein
Unterhaltspflichtverletzung gegenüber gemeinsamem Kind
Zwar finde ein
Unterhaltspflichtverletzung gegenüber Ehefrau
Zwar könne nach Ansicht des Oberlandesgerichts ebenfalls eine Verletzung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2017
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bamberg, Beschluss vom 11.10.2012
[Aktenzeichen: 206 F 597/12]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2015, Seite: 932 FamRZ 2015, 932
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24666
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24666
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.