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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.05.2013
- 9 AS 13.339 -
Vier faule Eier im Discounter sind ein deutlicher Einzelfall
Summarische Prüfung ergibt keine zu befürchtende Gefahr für weitere Verstöße des Discounters
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass eine Anordnung der Stadt Würzburg vorläufig nicht vollzogen werden darf, mit der diese einem Discounter untersagte, Eier, die für den menschlichen Verzehr ungeeignet und daher nach europäischem Lebensmittelrecht nicht sicher sind, in Verkehr zu bringen.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Filiale des Discounters war am 22. Juli 2011 eine Packung mit vier Eiern verkauft worden, die zum menschlichen Verzehr
Verkauf verdorbener Eier stellt Verstoß gegen europäisches Lebensmittelrecht dar
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab dem Antrag des Discounters auf einstweiligen Rechtsschutz statt. Nach Auffassung des Gerichts stellt der Verkauf verdorbener und damit zum menschlichen Verzehr nicht geeigneter Eier einen Verstoß gegen europäisches Lebensmittelrecht dar. Die Behörde habe bei der Feststellung eines solchen Verstoßes zwar kein Ermessen hinsichtlich der Frage, ob sie einschreite. Gleichwohl bestünden Zweifel, ob die ergriffenen Maßnahmen in diesem Fall den allgemeinen Grundsätzen für staatliches Eingriffshandeln entsprächen, insbesondere, ob sie erforderlich gewesen seien. Nach Aktenlage handele es sich bei den in der Filiale zum Verkauf angebotenen verdorbenen Eiern um einen deutlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2013
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 15853
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