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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 07.08.2012
- 7 L 666/12.KO -
Landkreis muss Fahrtkosten zu einem durch den Schulleiter zugewiesenen Schulkindergarten übernehmen
Errichtung eines gesonderten Busdienstes nicht möglich; Übernahme der notwendigen Fahrtkosten durch den Landkreis angeordnet
Der Landkreis Cochem-Zell muss vorläufig die Kosten für die Beförderung eines sechsjährigen Kindes von dessen Wohnort Beuren bis zum Schulkindergarten der Grundschule Bullay übernehmen, allerdings nur bis zur Höhe der notwendigen Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Schulleiter der
Kostenübernahme durch Schulgesetz nicht eindeutig ausgeschlossen - Zuweisungsentscheidung des Schulleiters maßgeblich
Der Antrag hatte nur zum Teil Erfolg. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass nach der in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes allein möglichen und gebotenen summarischen Überprüfung dem Grunde nach ein Anspruch auf die Übernahme der Beförderungskosten bestehe. Nach dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz seien die Landkreise verpflichtet, für die
Busdienst für ein Kind unwirtschaftlich
Allerdings ergebe sich aus der Verpflichtung zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
- Bayerischer VGH: Keine kostenfreie Schülerbeförderung unter 3 km
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 09.08.2011
[Aktenzeichen: 7 B 10.1565]) - Schülerbeförderung: Nicht immer ist auf Entfernung oder Zeitaufwand zum Erreichen einer Schule abzustellen
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21.05.2011
[Aktenzeichen: 7 ZB 10.2930])
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Dokument-Nr. 13944
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