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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.02.2011
- 4 MR 1/10 -
OVG Schleswig-Holstein: Vereinsverbot für Hells Angels Flensburg gerechtfertigt
Strafgesetzwidrigkeit einer Vereinigung für Vereinsverbot bereits ausreichend
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat das Vereinsverbot für die „Hells Angels MC Charter Flensburg“ nach einer Folgenabwägung überwiegend für gerechtfertigt erklärt und einen dagegen gerichteten Eilantrag abgelehnt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein mit Bescheid vom 21. April 2010 das Verbot des Vereins ausgesprochen, ihn aufgelöst und insoweit die sofortige Vollziehung des Bescheides angeordnet. Unter Berufung auf mehrere zum Teil noch anhängige Strafermittlungsverfahren gegen Vereinsmitglieder stellte der Bescheid fest, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderliefen, weil dem
Hells Angels erheben Klage gegen Vereinsverbot
Der betroffene
Gericht äußert Zweifel an Feststellung, dass sich Verein gegen verfassungsmäßige Ordnung richtet
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschied, dass die Gründe, die das Innenministerium für den sofortigen Vollzug des Vereinsverbots angeführt hat, bei einer Interessenabwägung gegenüber den Nachteilen des verbotenen Vereins überwiegen. Das Gericht hat es als offen angesehen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot bei dem Flensburger
Erfolgreich war der Eilantrag lediglich insoweit, als das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage im Hinblick auf die Einziehung beschlagnahmter Gegenstände Dritter angeordnet hat.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein/ra-online
- Gericht bestätigt Vereinsverbot für Kameradschaft, die sich gegen verfassungsmäßige Ordnung und gegen Völkerverständigung wendet
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.03.2008
[Aktenzeichen: OVG 1 A 9.05]) - Gericht bestätigt Verbot eines Vereins, dessen Tätigkeit gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 24.01.2007
[Aktenzeichen: 4 A 06.52]) - Zuschauer darf keine Motorradkutte bei Gerichtsverhandlung tragen - OVG Berlin-Brandenburg bestätigt "Kuttenverbot" für Hells Angels im Gerichtsgebäude
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.12.2010
[Aktenzeichen: OVG 10 S 51.10]) - Haftstrafen für zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf Mitglied einer konkurrierenden Rockergruppe rechtskräftig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.01.2011
[Aktenzeichen: 4 StR 502/10])
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Dokument-Nr. 11131
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