Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10.08.2006
- 24 CS 06.1965 -
Gericht verbietet Versammlung "Gedenken an Rudolf Heß"
Geplante Veranstaltung gefährdet öffentliche Sicherheit
Die für den 19. August 2006 angemeldete Versammlung mit dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" in Wunsiedel darf nicht stattfinden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Eilverfahren die Beschwerde des Veranstalters gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth zurückgewiesen.
Das unter Anordnung sofortiger Vollziehung ausgesprochene Versammlungsverbot des Landratsamt Wunsiedel wurde damit bestätigt.
Die Gedenkveranstaltung der rechten Szene sollte von 10.00 bis 22.00 Uhr dauern; beabsichtigt war ein Marsch durch die Innenstadt von Wunsiedel mit Ansprachen und einem Rahmenprogramm mit Musikdarbietungen. Der Verwaltungsgerichtshof nimmt - wie bereits im Vorjahr - an, dass die geplante Veranstaltung gegen § 130 Abs. 4 des Strafgesetzbuchs (Volksverhetzung) verstoßen und damit die
Das Gericht geht davon aus, dass die rechtsextreme Kundgebung nur vordergründig dem Gedenken an Rudolf Heß, eigentlich aber der Billigung der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft dient, die gleichzeitig die Würde der Opfer des NS-Regimes verletzt. Mit Aufmärschen wie in Wunsiedel stehe eine
Nachtrag vom 14.08.2006:
Auch das Bundesverfassungericht hat in einem Beschluss vom 14.08.2006 die Gewährung von Eilrechtsschutz abgelehnt. Siehe: Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot der Heß-Kundgebung in Wunsiedel
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 10.08.2006
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 2830
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss2830
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.