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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13.02.2019
- 19 N 15.420 -
Normenkontrollantrag gegen verlängerte Jagdzeiten zur Schutzwaldsanierung erfolglos
Kein rechtlich geschützter Anspruch auf überhöhte Wildbestände
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Normenkontrollantrag eines Eigenjagdrevierinhabers gegen die Verordnung der Regierung von Oberbayern abgelehnt, mit der Jagdzeiten für Schalenwild verlängert werden.
Die angefochtene Verordnung gilt in 105 Bereichen der oberbayrischen Alpen, in denen Schutzwald saniert wird. Sie verlängert die Jagdzeiten für Schalenwild, damit bestandsgefährdeter Schutzwald und gegebenenfalls eine Nachpflanzung nicht weiter verbissen wird und sich verjüngen kann. Hiergegen machte der Antragsteller geltend, dass das Schalenwild durch die verschärfte Bejagung von den Sanierungsflächen vertrieben werde und schädige dann seinen Waldbesitz.
Überhöhte Wildbestände sind auf trophäenorientierte Jagdinteresse des Antragstellers zurückzuführen
Einen ähnlichen
Kein Verstoß gegen Naturschutz-, Wasser- oder Tierschutzrecht
Unabhängig davon hätte der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2019
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27459
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