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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13.02.2019
19 N 15.420 -

Normen­kontroll­antrag gegen verlängerte Jagdzeiten zur Schutzwaldsanierung erfolglos

Kein rechtlich geschützter Anspruch auf überhöhte Wildbestände

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat den Normen­kontroll­antrag eines Eigen­jagd­revier­inhabers gegen die Verordnung der Regierung von Oberbayern abgelehnt, mit der Jagdzeiten für Schalenwild verlängert werden.

Die angefochtene Verordnung gilt in 105 Bereichen der oberbayrischen Alpen, in denen Schutzwald saniert wird. Sie verlängert die Jagdzeiten für Schalenwild, damit bestandsgefährdeter Schutzwald und gegebenenfalls eine Nachpflanzung nicht weiter verbissen wird und sich verjüngen kann. Hiergegen machte der Antragsteller geltend, dass das Schalenwild durch die verschärfte Bejagung von den Sanierungsflächen vertrieben werde und schädige dann seinen Waldbesitz.

Überhöhte Wildbestände sind auf trophäenorientierte Jagdinteresse des Antragstellers zurückzuführen

Einen ähnlichen Normenkontrollantrag lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits am 11. Dezember 2017 ab (Az. 19 N 14.1022). Nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs fehlt es auch in dem nun entschiedenen Fall an der notwendigen Antragsbefugnis, vor allem weil es dem Antragsteller entgegen seinem Vorbringen nicht um Beeinträchtigungen durch Wildverbiss gehe. Vielmehr entsprächen die überhöhten Wildbestände seinem eigenen, trophäenorientierten Jagdinteresse - ein Anspruch auf überhöhte Wildbestände sei aber rechtlich nicht geschützt. Auch dieser Antragsteller lehne die von den Jagdbehörden und den Bayerischen Staatsforsten betriebene nachhaltige Waldbewirtschaftung wegen der dafür erforderlichen Mäßigung der Wildbestände ab.

Kein Verstoß gegen Naturschutz-, Wasser- oder Tierschutzrecht

Unabhängig davon hätte der Normenkontrollantrag auch in der Sache keinen Erfolg. Nach den Feststellungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs verstoße die Verordnung weder gegen das Naturschutzrecht noch gegen das Wasserrecht noch gegen das Tierschutzrecht.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2019
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online (pm/kg)

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Dokument-Nr.: 27459 Dokument-Nr. 27459

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