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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31.03.2010
- BVerwG 8 C 12.09 -
Bonus- und Informationssystem in Spielhallen unzulässig
Gutschrift von Bonuspunkten auf Chipkarten stellt eine finanzielle Vergünstigung im Sinne der Spielverordnung dar
Die Anordnung, ein in Spielhallen installiertes Bonus- und Informationssystem (BIS) stillzulegen und abzubauen, ist rechtmäßig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Klägerin betreibt zwei Spielhallen, für die sie ein BIS-System eingerichtet hat. Der Kunde erhält bei Besuch der
Das Verwaltungsgericht hat der Klage der Spielhallenbetreiberin gegen die Anordnung, das BIS-System zu entfernen, stattgegeben. Die Berufung des Beklagten hatte keinen Erfolg.
BIS-System nach § 9 Abs. 2 SpielV verboten
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren die Urteile aufgehoben und die Klage abgewiesen. Das BIS-System sei nach § 9 Abs. 2 SpielV verboten. Danach dürfe der Aufsteller eines zugelassenen Spielgerätes dem Spieler neben der Gewinnausgabe keine sonstigen Gewinnchancen in Aussicht stellen und keine Zahlungen oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen gewähren. Die Gutschrift von Bonuspunkten auf der Chipkarte stelle eine solche finanzielle Vergünstigung im Sinne der Spielverordnung dar.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2010
Quelle: ra-online, Bundesverwaltungsgericht
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Dokument-Nr. 9443
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