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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.09.2018
- BVerwG 5 C 7.17 -
Schwerbehinderter hat Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Fährverkehr
Fährverkehr zwischen Emden und Borkum ist als Nahverkehr im Sinne des Schwerbehindertenrechts anzusehen
Bei dem Fährverkehr zwischen Emden und Borkum handelt es sich um Nahverkehr im Sinne des Schwerbehindertenrechts. Menschen mit Behinderungen, die über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" und eine erforderliche Wertmarke verfügen, steht daher ein Anspruch auf unentgeltliche Beförderung zu. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist als
Verwaltungsgericht weist Klage ab - Oberverwaltungsgericht gibt Klage statt
Das Verwaltungsgericht Oldenburg wies die Klage ab.
Mit gesetzlicher Vergünstigung beabsichtigter Nachteilsausgleich für behinderte Menschen ist nicht auf Alltagsverkehr begrenzt
Die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2018
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 23.06.2014
[Aktenzeichen: 13 A 1942/13] - Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 27.08.2016
[Aktenzeichen: 4 LC 217/14]
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Dokument-Nr. 26491
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