Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.03.2019
- BVerwG 5 C 4.18 -
Einkünftegrenze für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen von Ehegatten und Lebenspartnern in Baden-Württemberg unwirksam
Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes im Beihilfebereich nicht gewahrt
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Regelung im Beihilferecht des Landes Baden-Württemberg, die Beihilfen an einen Beamten zu den krankheitsbedingten Aufwendungen seines Ehegatten oder Lebenspartners für den Fall ausschließt, dass deren Einkünfte einen bestimmten Betrag übersteigen, unwirksam ist.
Die Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (BVO BW) bestimmte in ihrer bis Ende 2012 maßgeblichen Fassung, dass krankheitsbedingte Aufwendungen, die für den
VGH: Absenkung der Einkünftegrenze nicht ausreichend begründet
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Ruhestandsbeamter, begehrte vom beklagten Land Beihilfeleistungen für Aufwendungen, die seiner Ehefrau entstanden sind, deren gesetzliche Krankenversicherung insoweit keine Leistungen erbracht hat. Der jährliche Gesamtbetrag der Einkünfte der Ehefrau des Klägers betrug im maßgeblichen Zeitraum zwischen 10.000 und 11.000 Euro. Der nach Ablehnung des Beihilfeantrages erhobenen Klage hat der Verwaltungsgerichtshof überwiegend stattgegeben, weil die Absenkung der Einkünftegrenze nicht ausreichend begründet und diese für die Annahme wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu niedrig festgesetzt sei.
BVerwG erklärt Verordnung für unwirksam
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aus anderen Gründen. § 5 Abs. 4 Nr. 4 BVO BW sei unwirksam, weil der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes im Beihilfebereich nicht gewahrt ist. Danach müsse der parlamentarische Gesetzgeber die tragenden Strukturprinzipien und wesentliche Einschränkungen des Beihilfesystems selbst festlegen. Ihm obliege demnach auch die grundsätzliche Entscheidung darüber, ob und in welchem Maße medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene krankheitsbedingte Aufwendungen für
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2019
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online (pm)
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 30.05.2016
[Aktenzeichen: 12 K 1564/14] - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2017
[Aktenzeichen: 2 S 1289/16]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27246
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27246
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.