Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.11.2015
- BVerwG 5 C 14.14 -
Umzugskostenerstattung für Berufssoldaten nach Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand möglich
Umzug muss berufsbezogenen Charakter aufweisen
Begründet ein vorzeitig in den Ruhestand getretener Berufssoldat einen neuen Beruf, können auf Grund einer Ermessensentscheidung der Wehrverwaltung Leistungen nach dem Bundesumzugskostengesetz bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass die Aufnahme der neuen beruflichen Tätigkeit der Grund für seinen Umzug ist. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Januar 1953 geborene Kläger war Berufssoldat der Bundeswehr, zuletzt im Rang eines Oberstleutnants. Er trat mit Ablauf des 31. Januar 2012 und damit vor Erreichen der für Berufssoldaten seines Ranges geltenden allgemeinen Altersgrenze (Vollendung des 62. Lebensjahres) in den
OVG verneint Anspruch auf Kostenerstattung wegen fehlender Erforderlichkeit des Umzugs
Die hiergegen gerichtete Klage war in erster Instanz erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht änderte das Urteil des Verwaltungsgerichts ab und wies die Klage ab. Nach dem Soldatenversorgungsgesetz sei die Erstattung der notwendigen Auslagen für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung nur zulässig, wenn der
Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit muss maßgebliche Ursache für Umzug des vormaligen Berufssoldaten sein
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und das Verfahren zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen. Für die nach dem Soldatenversorgungsgesetz vorausgesetzte Erforderlichkeit des Umzugs ist unerlässlich, aber auch ausreichend, dass der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 31.10.2013
[Aktenzeichen: 12 A 63/12] - Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.09.2014
[Aktenzeichen: 2 LB 8/14]
- Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr nach Kriegsdienstverweigerung möglich
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.10.2015
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 40.13]) - Soldatin hat Anspruch auf Kostenübernahme für ärztliche Maßnahmen der künstlichen Befruchtung
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.10.2013
[Aktenzeichen: BVerwG 5 C 29.12])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21977
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21977
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.