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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10.10.2019
- 3 C 8.17; 3 C 15.17; 3 C 16.17; 3 C 17.17; 3 C 10.17 -
Sektorale Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Logopäden möglich
Ausgebildete Logopädin hat Anspruch auf sektorale Heilpraktikererlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine ausgebildete Logopädin eine Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz begrenzt auf den Bereich der Logopädie erhalten kann. Für die Erlaubniserteilung muss sie sich einer eingeschränkten Kenntnisüberprüfung unterziehen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist ausgebildete Logopädin mit eigener Praxis in Baden-Württemberg. Im März 2015 beantragte sie die Erteilung einer auf das Gebiet der
VG bejaht sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Gebiet der Logopädie
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Voraussetzungen einer sektoralen
Begrenzte Heilpraktikererlaubnis für Logopädie möglich
Das Bundesverwaltungsgericht hat auch die Revision des Beklagten zurückgewiesen. Die Vorinstanzen haben zutreffend entschieden, dass die Klägerin eine auf das Gebiet der
Klägerin kann nicht auf Erwerb einer uneingeschränkten Heilpraktikererlaubnis verwiesen werden
Diese Erlaubnis kann bei ausgebildeten Logopäden auf ihr Fachgebiet beschränkt werden. Es ist im Lichte der
Revision Parallelverfahren erfolgreich
Im Parallelverfahren einer Klägerin, die eine sektorale
Berufsbild des Osteopathen ist nicht hinreichend klar umrissen
Die Revisionen von drei Klägern, die vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erfolglos die Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung einer auf den Bereich der Osteopathie begrenzten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2019
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online (pm/ab)
- Vorinstanzen zu BVerwG 3 C 8.17: VG Sigmaringen, 7 K 3134/15 - Urteil vom 28. Juni 2016 - VGH Mannheim, 9 S 1899/16 - Urteil vom 23. März 2017 - Vorinstanz zu BVerwG 3 C 15.17: VG Stuttgart, 4 K 5925/15 - Urteil vom 26. Januar 2017 - Vorinstanz zu BVerwG 3 C 16.17: VG Stuttgart, 4 K 5923/15 - Urteil vom 26. Januar 2017 - Vorinstanz zu BVerwG 3 C 17.17: VG Stuttgart, 4 K 5924/15 - Urteil vom 26. Januar 2017 - Vorinstanzen zu BVerwG 3 C 10.17: VG Karlsruhe, 9 K 1519/13 - Urteil vom 19. März 2015 - VGH Mannheim, 9 S 1034/15 - Urteil vom 23. März 2017 -
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Dokument-Nr. 27956
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