wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 14. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.11.2006
1 C 5.06, 1 C 8.06, 1 C 10.06 und 1 C 20.06 -

Behördlich eingeleitete Asylverfahren auch für vor Januar 2005 geborene Kinder von abgelehnten Asylbewerbern

Die gemäß § 14 a Abs. 2 Asylverfahrensgesetz behördlich eingeleiteten Asylverfahren sind auch für Kinder anwendbar, die vor den 1. Januar 2005 in Deutschland geboren oder nach Deutschland eingereist sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in mehreren Verfahren über die in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte umstrittene Frage entschieden, ob die durch das Zuwanderungsgesetz eingeführte Neuregelung, nach der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) für unter 16 Jahre alte Kinder von abgelehnten Asylbewerbern gegen den Willen ihrer Eltern Asylverfahren eröffnen und durchführen kann, auch für vor dem 1. Januar 2005 (Tag des Inkrafttretens der Neuregelung im Zuwanderungsgesetz) in Deutschland geborene oder nach Deutschland eingereiste Kinder gilt. Das Bundesamt hat inzwischen mehrere tausend derartige Asylverfahren eingeleitet und entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Praxis des Bundesamts nun als rechtmäßig bestätigt und die maßgebliche Vorschrift (§ 14 a Abs. 2 Asylverfahrensgesetz*) auch in diesen sog. Altfällen für anwendbar erklärt.

Kläger der Ausgangsverfahren sind zwischen 1993 und 2004 in Deutschland geborene Kinder abgelehnter Asylbewerber. In allen Fällen hatte die Ausländerbehörde nach Inkrafttreten der Neuregelung des § 14 a Abs. 2 AsylVfG die zurückliegenden Geburten dem Bundesamt mitgeteilt. Den damit nach der neuen gesetzlichen Vorschrift als gestellt geltenden Asylantrag hat das Bundesamt jeweils abgelehnt und festgestellt, dass Abschiebungsverbote (nach § 60 AufenthG) nicht vorliegen; den Kindern wurde die Abschiebung mit ihren Eltern in den Heimatstaat angedroht. Während das Oberverwaltungsgericht Berlin die Ablehnungsbescheide aufgehoben hat, weil die Neuregelung nicht für Altfälle gelte, haben die Oberverwaltungsgerichte Lüneburg und Koblenz sowie der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Bescheide als rechtmäßig bestätigt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin aufgehoben und in den übrigen Verfahren die Revisionen der Kläger zurückgewiesen. Nur soweit das Bundesamt die Asylanträge in zwei Fällen nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als "offensichtlich" unbegründet abgelehnt hat, hat das Bundesverwaltungsgericht die Bescheide aufgehoben. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts erfasst die neue Verfahrensvorschrift des § 14 a Abs. 2 AsylVfG nach allgemeinen Auslegungskriterien und mangels einer entgegenstehenden Übergangsregelung seit 1. Januar 2005 auch Altfälle, d.h. auch Kinder abgelehnter Asylbewerber ohne Aufenthaltsgenehmigung, die vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmung zu ihren Eltern nachgereist oder in Deutschland geboren sind. Hierfür spricht insbesondere der Sinn und Zweck der Vorschrift, einer Verzögerung der Ausreise oder Abschiebung von Familien ohne Bleiberecht durch sukzessive Asylantragstellung für Kinder möglichst umfassend entgegenzuwirken.

Anmerkung:

*§ 14 a Abs. 2 AsylVfG trifft sinngemäß folgende Regelung: Reist ein unter 16 Jahre altes Kind eines Ausländers nach dessen Asylantragstellung nach Deutschland ein oder wird es hier geboren, so ist dies dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge u.a. dann unverzüglich anzuzeigen, wenn sich ein Elternteil nach Abschluss seines Asylverfahrens ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält. Die Anzeigepflicht obliegt neben den Eltern auch der Ausländerbehörde. Mit dem Zugang der Anzeige gilt ein Asylantrag für das Kind als gestellt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 63/06 des BVerwG vom 21.11.2006

Aktuelle Urteile aus dem Asylrecht | Ausländerrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Asylantrag

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3379 Dokument-Nr. 3379

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3379

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?