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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.06.2021
2 BvE 10/20 -

Einstellung eines Organstreit­verfahrens betreffend "Maskenpflicht" in Gebäuden des Deutschen Bundestages

AfD nimmt Klage gegen Maskenpflicht im Bundestag zurück

Das BVerfG hat ein Organstreit­verfahren eingestellt, in dem sich 19 der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) angehörende Mitglieder des Deutschen Bundestages gegen eine von dem Präsidenten des Deutschen Bundestages erlassene Allgemeinverfügung vom 05.10.2020 gewandt haben, die insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ("Maskenpflicht") in den Gebäuden des Deutschen Bundestages vorsieht.

Die Antragsteller hatten geltend gemacht, dass die Allgemeinverfügung ihre Rechte als Abgeordnete aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2, Artikel 46 Grundgesetz verletzt.

Antragsrücknahme lässt Rechtsschutzbedürfnis entfallen

Die Verfahrenseinstellung beruht darauf, dass die Prozessbevollmächtigten der Antragsteller unmittelbar nach der gerichtlichen Ankündigung der Absendung und Veröffentlichung einer Entscheidung des Zweiten Senats mit am 13. April 2021 beim Bundesverfassungsgericht eingegangenem Schreiben die Rücknahme der Organklage erklärt haben. Mit der Antragsrücknahme ist das für den Organstreit erforderliche Rechtsschutzbedürfnis weggefallen.

Kein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens

Ein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens besteht angesichts der einstimmig beabsichtigten Verwerfung des unzureichend begründeten Hauptsacheantrags als unzulässig nicht, so dass dahinstehen kann, ob der Senat andernfalls das Verfahren trotz des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses der Antragsteller fortsetzen könnte.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2021
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/ab)

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Dokument-Nr.: 30508 Dokument-Nr. 30508

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