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Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.06.2015
- XI ZR 536/14 -
Keine Berufung auf Verjährungshemmung bei bewusst falsch getätigten Angaben im Mahnverfahren
BGH zu den Folgen des Missbrauchs des Mahnverfahrens
Wer im Mahnverfahren bewusst falsche Angaben macht, kann sich nicht auf die Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheids nicht berufen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Der Kläger des Ausgangsverfahrens erwarb im Jahr 1992 Wohnungseigentum. Den Kaufpreis finanzierte er über Darlehen der Beklagten. Spätestens im Jahr 2005 erfuhr der Kläger von möglichen Ansprüchen gegen die Beklagte aus dem Gesichtspunkt einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung. Er hat daraufhin am 30. Dezember 2008 durch seinen vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gestellt, mit dem er in der Hauptsache Zahlung von "großem"
BGH: Geltendmachung des "großen" Schadensersatzes stellt Missbrauch des Mahnverfahrens dar
Die Klage auf Leistung von "großem"
Berufung auf Hemmung der Verjährung in Höhe des "kleinen" Schadensersatzes ebenfalls nicht möglich
Unter diesen Umständen ist es ihm im Regelfall auch versagt, sich wenigstens auf eine
Erläuterungen
* - § 688 ZPO Zulässigkeit
[...]
(2) Das
[...]
2. wenn die Geltendmachung des Anspruchs von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängig ist;
[...]
** - § 690 ZPO Mahnantrag
(1) Der Antrag muss auf den Erlass eines Mahnbescheids gerichtet sein und enthalten:
[...]
4. die Erklärung, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder dass die Gegenleistung erbracht ist;
[...]
*** - § 204 BGB Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
(1) Die
[...]
3. die Zustellung des Mahnbescheids im
[…]
**** - § 242 BGB Leistung nach Treu und Glauben
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2015
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Freiburg, Urteil vom 05.10.2012
[Aktenzeichen: 5 O 15/11] - Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.12.2014
[Aktenzeichen: 13 U 203/12]
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Dokument-Nr. 21201
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