wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 10. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.10.2006
VIII ZB 94/05 -

Bundesgerichtshof verneint Rechts- und Parteifähigkeit der Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaft nicht mit Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Wohnungseigentümergemeinschaft vergleichbar

Eine Erbengemeinschaft ist weder rechtsfähig noch parteifähig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Nach Auffassung des Gerichts sind die Grundsätze zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft der Wohnungseigentümer nicht auf die Erbengemeinschaft zu übertragen.

Im entschiedenen Fall kam es darauf an, ob die Erbengemeinschaft rechtsfähig ist. Nur wenn und soweit sie rechtsfähig und damit parteifähig ist, kann sie selbst am Prozess als Kläger beteiligt sein; andernfalls müssten die einzelnen Erben als Kläger auftreten.

Der Bundesgerichtshof führte aus, dass sich die Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft nicht aus der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl. BGHZ 146, 341 = BGH, Urt. v. 29.01.2001 - II ZR 331/00 -) herleiten lasse. Auch die Grundsätze zur Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (BGHZ 163, 154 = BGH, Beschl. v. 02.06.2005 - V ZB 32/05 -) seien nicht auf die Erbengemeinschaft übertragbar. Die Rechtsstellung der Erbengemeinschaft sei nicht mit der Rechtsstellung der Wohnungseigentümer vergleichbar. Insbesondere sei sie - anders als diese - nicht zur dauerhaften Teilnahme am Rechtsverkehr bestimmt und geeignet. Sie sei nicht auf Dauer angelegt, sondern auf Auseinandersetzung gerichtet. Sie verfüge nicht über eigene Organe, durch die sie im Rechtsverkehr handeln könnte. Die Erbengemeinschaft sei daher kein eigenständiges, handlungsfähiges Rechtssubjekt, sondern lediglich eine gesamthändisch verbundene Personenmehrheit, der mit dem Nachlass ein Sondervermögen zugeordnet sei.

Werbung

der Leitsatz

BGB § 2032;

GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

Die Erbengemeinschaft ist weder rechtsfähig noch parteifähig. Die Grundsätze zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGHZ 146, 341) und zur Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (BGHZ 163, 154) sind nicht auf die Erbengemeinschaft zu übertragen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2007
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Erbrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Erbengemeinschaft | Parteifähigkeit | Rechtsfähigkeit
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Der Betrieb (DB)
Jahrgang: 2006, Seite: 2570
DB 2006, 2570
 | Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ)
Jahrgang: 2007, Seite: 134
DNotZ 2007, 134
 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2007, Seite: 41
FamRZ 2007, 41
 | Zeitschrift: Juristische Rundschau (JR)
Jahrgang: 2007, Seite: 250
JR 2007, 250
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2007, Seite: 340
MDR 2007, 340
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2006, Seite: 3715
NJW 2006, 3715
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2006, Seite: 944
NZM 2006, 944
 | Zeitschrift: Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)
Jahrgang: 2007, Seite: 75
Rpfleger 2007, 75
 | Wertpapier-Mitteilungen Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (WM)
Jahrgang: 2006, Seite: 2257
WM 2006, 2257
 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2006, Seite: 2125
ZIP 2006, 2125
 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2007, Seite: 26
ZMR 2007, 26

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3763 Dokument-Nr. 3763

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss3763

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?