wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 12. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.07.2017
KZR 39/16 -

"Sofortüberweisung" als einzige kostenlose Zahlungsweise nicht zumutbar

Kostenlose Bezahlmethode darf Kunden nicht zu Risiken drängen

Die DB Vertrieb GmbH darf bei Flugreisebuchungen über die Reiseplattform start.de die "Sofortüberweisung" nicht als einzige kostenlose Bezahlmethode anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Reiseplattform der DB Vertrieb GmbH start.de das Bezahlen mit Kreditkarte nur gegen ein zusätzliches Entgelt an. In dem zugrunde liegenden Fall, der Anlass für die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen war, kostete dies 12,90 Euro - bei einem Reisepreis von 120,06 Euro. Allerdings ließ sich auch kostenlos bezahlen: per "Sofortüberweisung". Hierbei öffnete sich ein Dialogfenster. Eingegeben werden sollten die Kontodaten inklusive PIN und TAN. Damit prüfte der Anbieter, die Sofort AG, dann unter anderem den Kontostand, den Disporahmen und ermittelte, ob der Kunde andere Konten hatte.

Kostenloses Bezahlen muss zumutbar sein

Der Bundesgerichtshof erklärte diese Praxis der DB Vertrieb GmbH für unzulässig. Damit bestätigt das Gericht die Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, wonach die einzige kostenlose Zahlungsart Verbraucher nicht dazu zwingen dürfe, mit einem nicht beteiligten Dritten in vertragliche Beziehungen zu treten und diesem hochsensible Finanzdaten zu übermitteln, zumal dies gegen die vertragliche Vereinbarung mit ihrer Bank verstoße. Den AGB zufolge müssten Verbraucher davon ausgehen, dass ihnen die Eingabe von PIN und TAN auf der Website eines Dritten untersagt sei. Das Geschäftsmodell "Sofortüberweisung" könne zwar weiter betrieben werden. Den Kunden müssten jedoch weitere kostenlose Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bezahlung | Internet | Kreditkarte

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24578 Dokument-Nr. 24578

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24578

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
PeterMOP schrieb am 08.11.2018

Hello. And Bye.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?