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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.11.2013
- I ZR 15/12 -
Keine unzulässige Werbung eines Rechtsanwalts bei Anschreiben eines potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs
Anschreiben darf weder belästigend, nötigend noch überrumpelnd sein
Ein Rechtsanwalt darf einen potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs anschreiben und seine Dienste anbieten. Darin liegt kein Verstoß gegen das Werbeverbot des § 43 b BRAO. Das Anschreiben darf aber weder belästigend, nötigend noch überrumpelnd sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kommanditisten einer in Insolvenz befindlichen Fondsgesellschaft wurden vom Insolvenzverwalter auf Rückzahlung der Ausschüttungen in Anspruch genommen. Ein
Landgericht wies Klage ab, Oberlandesgericht gab ihr statt
Während das Landgericht München I die Klage abwies, gab ihr das Oberlandesgericht München statt. Seiner Ansicht nach habe das Schreiben gegen das
BGH: Kein Verstoß gegen Werbeverbot
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Beklagten und hob das Berufungsurteil auf. Das Schreiben des Beklagten habe nicht gegen das
Richtlinienkonforme Auslegung des § 48 b BRAO
Eine richtlinienkonforme Auslegung des § 48 b BRAO habe ergeben, so der Bundesgerichtshof, dass ein
Anschreiben in Kenntnis des Beratungsbedarfs nicht unzulässig
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs stelle zudem das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht München I, Urteil vom 08.02.2011
[Aktenzeichen: 1 HKO 18466/10] - Oberlandesgericht München, Urteil vom 12.01.2012
[Aktenzeichen: 6 U 813/11]
Jahrgang: 2014, Seite: 87 AnwBl 2014, 87 | Zeitschrift: BRAK-Mitteilungen (BRAK-Mitt)
Jahrgang: 2014, Seite: 35 BRAK-Mitt 2014, 35 | Zeitschrift: Der Betrieb (DB)
Jahrgang: 2013, Seite: 2855 DB 2013, 2855 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2014, Seite: 38 K&R 2014, 38 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2014, Seite: 103 MDR 2014, 103 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 554 NJW 2014, 554
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Dokument-Nr. 17425
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