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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.09.2018
5 StR 471/18 -

Zwölf Jahre und sechs Monate Haft für Enkel-Trick-Betrüger

Revision des Angeklagten unbegründet

Die Revision eines Angeklagten gegen seine Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges, versuchten Betruges und Bestechung in mehreren Fällen wurde als unbegründet verworfen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im vorliegenden Fall hat das Landgericht Hamburg den Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen - davon in 22 Fällen im Versuch - sowie wegen versuchten Betruges in zwei Fällen und wegen Bestechung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem hat es die Einziehung eines Geldbetrags in Höhe von 117.500 Euro als Wertersatz angeordnet und drei Geschädigten Schadensersatz zugesprochen.

Durch Enkel-Trick mehr als 260.000 € erbeutet

Nach den Feststellungen des Gerichts durchsuchte der Angeklagte Online-Telefonbücher nach Vornamen, die darauf schließen ließen, dass es sich bei den Anschlussinhabern um ältere Personen handelte. Von Warschau aus rief er die 60 bis 94 Jahre alten Geschädigten an und versuchte, bei diesen den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei ihm um eine nahestehende Person handele. Indem er vorgab, dringend für kurze Zeit Bargeld zu benötigen, versuchte der Angeklagte, die Geschädigten insbesondere dazu zu bringen, hohe Geldbeträge an von ihm koordinierte Abholer zu übergeben, was in 16 Fällen auch gelang. Auf diese Weise erlangten der Angeklagte und seine Mittäter Geldbeträge in Höhe von insgesamt mehr als 260.000 Euro. Zudem bot der Angeklagte während des Untersuchungshaftvollzugs einem Justizvollzugsbediensteten einen Geldbetrag von 300.000 Euro dafür, ihn aus der Untersuchungshaftanstalt "herauszubringen", was dieser ablehnte.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2018
Quelle: Bundesgerichtshof/ ra-online

Vorinstanz:
  • Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.01.2018
    [Aktenzeichen: 603 KLs 12/16 (6500 Js 186/12)]
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Dokument-Nr.: 26562 Dokument-Nr. 26562

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Kommentare (7)

 
 
Jan Lanc, Neu-Isenburg schrieb am 23.10.2018

Super, endlich mal eine angemessene Strafe für solch einen Täter der viele Menschen seelisch an den Abgrund bringt.

Wiesbadenerin schrieb am 22.10.2018

Schön ist, dass da mal jemand geschnappt wurde und Rückzahlungen leisten muß. Leider ist es so, dass wenn ein Kopf fehlt, mind. 2 Köpfe nachwachsen und weiterhin Gelder von älteren Menschen erbeutet werden.

Danch ist das Urvertrauen dieser Menschen verloren - einige haben sich anschließend umgebracht und viele schämen sich und gehen nicht einmal zur Polizei.

Einfach furchtbar !

Enkel schrieb am 19.10.2018

Not bad. Verkürzt ein Würstchenhersteller seine Steuerlast um 50 Mio Euro bekommt dieser ein halbes Jahr Freigang; hier gab es 12 Jahre für einen Bruchteil davon. Um das zu verstehen muss man echt viel Wurstwasser inhalieren...

ich antwortete am 19.10.2018

Dies ist kein Vergleich

Die Ganoven haben alten Leuten ihr ganzes Geld abgenommen mit welchem sie sich einen schönen sorgenfreien Lebensabend gestalten wollten. Nicht immer auf die oftmals kleine Rente schauen sondern auch noch was auf der hohen Kante haben und sich was gönnen können. Deshalb in solchen Fällen knallharte Urteile. 12 Jahre sind noch zu wenig damit dieser Unfug des Enkeltricks endlich mal sein Ende nimmt.

Enkelin antwortete am 23.10.2018

Woran mangelt es diesem Vergleich denn konkret? Auf der einen Seite werden ein Haufen alter Menschen betrogen, auf der anderen knapp 44 Mio Steuerzahler; welche diesen Betrug bedingt durch Kreditaufnahme (und Investitionsrückstellungen) auch noch doppelte bezahlen dürfen. 12 Jahre sind ok, diese müssten aber dann auch für das andere Würstchen gelten. Gleichheit vorm Gesetz und so. Netter Traum...

ich schrieb am 19.10.2018

Diese Enkeltrickbetrüger nehmen den alten Leuten das Geld, welches die sich in ihrem Leben fürs Alter gespart haben um sich im Alter was leisten zu können. Diese Ganoven gehören in den Knast und wie geschehen sehr lange. Eigentlich müssten diese Täter schmoren bis an ihr Lebensende. Wer alten Leuten das Geld abnimmt hat es nicht anders verdient. Hoffentlich kriegen wir eine einheitliche Rechtsprechung und sehr langen Haftstafen.

Ingrid Okon schrieb am 19.10.2018

ein gutes Urteil!

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