wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.07.2021
3 StR 473/20 -

BGH hebt Urteil gegen IS-Heimkehrerin im Ausspruch über die Anrechnung ausländischer Freiheitsentziehung auf

Anrechnungs­voraussetzungen durch OLG Celle neu zu prüfen

Der BGH hat ein Urteil gegen eine IS-Heimkehrerin im Ausspruch über die Anrechnung ausländischer Freiheitsentziehung aufgehoben.

Das Oberlandesgericht Celle hat eine 30-jährige deutsche Staatsangehörige, die im Jahr 2014 in das syrische Bürgerkriegsgebiet ausgereist war, wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) und Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Zugleich hat es angeordnet, dass in der Türkei vollzogene Freiheitsentziehung im Umfang von etwa zweieinhalb Monaten auf die Gesamtfreiheitsstrafe im Maßstab 1:2 angerechnet wird. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat lediglich gegen die Anrechnungsentscheidung Revision eingelegt, so dass der Schuld- und der Strafausspruch rechtkräftig geworden sind.

BGH: OLG hat Anrechnungsvoraussetzungen nicht ausreichend geklärt

Der Bundesgerichtshof hat auf die mit der Sachrüge geführte Revision der Generalstaatsanwaltschaft das Urteil des Oberlandesgerichts im Ausspruch über die Anrechnung ausländischer Freiheitsentziehung aufgehoben und die Sache insoweit an einen anderen Senat des Oberlandesgerichts zurückverwiesen. Die Überprüfung des Anrechnungsausspruchs hat der Senat anhand der bisher getroffenen nicht hinreichend klaren Feststellungen nicht vorzunehmen vermocht, denn die Wertung des Oberlandesgerichts, die von der Angeklagten in der Türkei erlittene Freiheitsentziehung sei als türkische Untersuchungshaft gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 StGB auf die erkannte Freiheitsstrafe anrechenbar, findet dort keine sichere Grundlage. Nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe erscheint die Annahme näherliegend, dass die Angeklagte außerhalb eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens in Abschiebehaft genommen worden war. Die Anrechnungsfähigkeit solcher Abschiebehaft wiederum ist von dem Vorliegen weiterer einschränkender Voraussetzungen - etwa einem internationalen Haftbefehl - abhängig, die das Oberlandesgericht bislang ebenfalls nicht festgestellt hat.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30495 Dokument-Nr. 30495

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30495

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung