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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.05.2022
- 1 StR 3/21 -
BGH: Strafbarkeit der vorgetäuschten Bewerbungen auf diskriminierende Stellenangebote zwecks Erlangung von Entschädigungsansprüchen
Sog. AGG-Hopping nicht zwingend strafbar
Das Vortäuschen von Bewerbungen auf diskriminierende Stellenangebote zwecks Erlangung von Entschädigungsansprüchen (sog. AGG-Hopping), kann als Betrug strafbar sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen Juli 2011 und März 2012 bewarb sich ein 42-jähriger Mann auf 12 Stellenangebote, die aus seiner Sicht eine
Strafbarkeit des AGG-Hopping bei Täuschung und irrtumsbedingter Vermögensverfügung
Der Bundesgerichtshof führte grundlegend aus, dass sich der Angeklagte wegen Betrugs im Prozess strafbar machen könne, wenn er damit gerechnet hat, dass durch sein Vorbringen im Prozess die auf Beklagtenseite auftretenden Personen getäuscht und diese irrtumsbedingt zu einer selbstschädigenden Vermögensverfügung veranlasst werden.
Strafbarkeit bei Bestreiten einer behaupteten Scheinbewerbung
Erhebt die Gegenseite im Prozess den Einwand, dass sich der Angeklagte nur zum Schein beworben habe, um eine
Strafbarkeit bei fehlendem Einwand der Scheinbewerbung
Wird der Einwand der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht München I, Urteil vom 19.03.2020
[Aktenzeichen: 12 KLs 231 Js 139171/12]
Jahrgang: 2022, Seite: 1257 GE 2022, 1257 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2022, Seite: 3165 NJW 2022, 3165 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2022, Seite: 1411 NZA 2022, 1411 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Rechtsprechungsreport (NZA-RR)
Jahrgang: 2023, Seite: 52 NZA-RR 2023, 52
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Dokument-Nr. 32587
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