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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.08.2018
- 1 BGs 324/18 -
BGH: Sicherstellung und Beschlagnahme von DNA-fähigem Material bei Personen mit Zeugnisverweigerungsrecht zulässig
Person nimmt nicht aktiv an Strafverfolgung teil
Bei einer Person mit Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO kann DNA-fähiges Material sichergestellt und beschlagnahmt werden. Der Schutz vor der aktiven Teilnahme an der Strafverfolgung besteht nicht, da die Sicherstellung und Beschlagnahme kein aktives Tun des Betroffenen erfordern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Durchsuchung einer Wohnung zwecks Sicherstellung und
Zulässige Sicherstellung und Beschlagnahme von DNA-fähigem Material
Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof gab dem Antrag des Generalbundesanwalts statt. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 633 NJW-Spezial 2018, 633 | Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR)
Jahrgang: 2018, Seite: 319 NStZ-RR 2018, 319
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Dokument-Nr. 27943
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