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Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.02.2014
- VIII R 25/12 -
Schneeballsystem: Auch Zinsgutschriften oder Wiederanlage fälliger Zinsbeträge sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern
Steuerbare Einkünfte des Anlegers im Rahmen eines Schneeballsystems
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Besteuerung von Einkünften aus der Beteiligung an einem so genannten Schneeballsystem bestätigt. Danach hat der Anleger nicht nur die vom Betreiber des Systems als Zinsen geleisteten Zahlungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, vielmehr können auch Zinsgutschriften oder die Wiederanlage fälliger Zinsbeträge zu solchen Einkünften führen.
Der Streitfall betraf einen Anleger, der hochverzinsliche Kapitalanlagen bei dem Betreiber eines Schneeballsystems abgeschlossen hatte. Er erhielt daraus Gutschriften über Zinserträge, die er sich teilweise auszahlen ließ und teilweise wieder anlegte. Das Anlagekapital war zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr vorhanden, sodass der Betreiber des Schneeballsystems den Kläger und die übrigen Anleger telefonisch jeweils aufforderte, den fälligen Zinsbetrag erneut anzulegen. Kamen die Anleger dieser Aufforderung nicht nach, erfüllte er die Auszahlungswünsche.
Anleger erzielt nicht nur bei tatsächlich ausgezahlten Zinsen steuerbare Einkünfte aus Kapitalvermögen
Der Bundesfinanzhof entschied, dass der Anleger steuerbare
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2014
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- BFH: Scheinrenditen aus Schneeballsystem sind zu versteuern
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.03.2010
[Aktenzeichen: VIII R 4/07]) - Steuerbescheide über steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen bei Gutschriften im Rahmen von Schneeballsystemen dürfen bis auf weiteres nicht vollzogen werden
(Finanzgericht Köln, Beschluss vom 10.04.2013
[Aktenzeichen: 10 V 216/13])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 18135
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