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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einnahmen aus Kapitalvermögen“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.02.2014
- VIII R 25/12 -

Schneeballsystem: Auch Zinsgutschriften oder Wiederanlage fälliger Zinsbeträge sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern

Steuerbare Einkünfte des Anlegers im Rahmen eines Schneeballsystems

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Besteuerung von Einkünften aus der Beteiligung an einem so genannten Schneeballsystem bestätigt. Danach hat der Anleger nicht nur die vom Betreiber des Systems als Zinsen geleisteten Zahlungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, vielmehr können auch Zinsgutschriften oder die Wiederanlage fälliger Zinsbeträge zu solchen Einkünften führen.

Der Streitfall betraf einen Anleger, der hochverzinsliche Kapitalanlagen bei dem Betreiber eines Schneeballsystems abgeschlossen hatte. Er erhielt daraus Gutschriften über Zinserträge, die er sich teilweise auszahlen ließ und teilweise wieder anlegte. Das Anlagekapital war zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr vorhanden, sodass der Betreiber des Schneeballsystems den Kläger und die übrigen Anleger telefonisch jeweils aufforderte, den fälligen Zinsbetrag erneut anzulegen. Kamen die Anleger dieser Aufforderung nicht nach, erfüllte er die Auszahlungswünsche.Der Bundesfinanzhof entschied, dass der Anleger steuerbare Einkünfte aus Kapitalvermögen... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 02.07.2013
- 11 K 4508/11 E -

Ungünstige Gesetzesänderung für Nutzer von Wohnrechten

Änderung der Rechtslage mit Umstellung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen durch Einführung der sog. Abgeltungssteuer (§ 32 d EStG)

Die Nutzung von Ferienimmobilien, die eine AG verwaltet und nach einem speziell entwickelten Punkte- und Reservierungssystem an ihre Aktionäre überlässt, führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen, deren Höhe sich nach dem Mietpreis für vergleichbare Ferienobjekte richtet. Die Vergleichsmiete sei insbesondere nicht um die von den Aktionären gezahlten Jahresbeiträge, die unabhängig von der konkreten Nutzung von Ferienobjekten anfallen, zu mindern. Die Jahresbeiträge stellten Werbungskosten der Aktionäre dar, die jedoch wegen der ab dem Jahr 2009 geltenden gesetzlichen Beschränkung des Werbungskostenabzuges in § 20 Abs. 9 EStG nicht mehr abziehbar seien. Die Entscheidung betrifft eine Vielzahl von Steuerpflichtigen, die über eine Gesellschaftsbeteiligung exklusiv die Möglichkeit erhalten, Feriendomizile der Gesellschaft zu nutzen, ohne hierfür Miete zahlen zu müssen.

In dem zugrunde liegenden Fall war auch der Kläger, der deutlich über dem Sparerpauschbetrag liegende Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielte, an der AG beteiligt. Dieser hatte er - wie vertraglich vorgesehen - außerdem ein Darlehen gewährt. Hierfür erhielt er jährlich eine bestimmte Anzahl von Punkten. In den Streitjahren 2009 und 2010 hatte der Kläger drei Objekte der AG genutzt. Hierfür... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Beschluss vom 10.04.2013
- 10 V 216/13 -

Steuerbescheide über steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen bei Gutschriften im Rahmen von Schneeballsystemen dürfen bis auf weiteres nicht vollzogen werden

Finanzgericht Köln gewährt vorläufigen Steuerrechtsschutz für BCI Geschädigte

"Scheingewinne" aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation müssen vorläufig nicht versteuert werden. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln. Da es innerhalb der Rechtsprechung umstritten ist, ob Gutschriften im Rahmen von Schneeballsystemen zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, dürfen entsprechende Steuerbescheide bis auf weiteres nicht vollzogen werden, so das Gericht.

Bei der Business Capital Investors Corporation (BCI) handelt es sich um eine amerikanische Aktiengesellschaft, deren Unternehmensgegenstand die Verwaltung des eigenen Vermögens ist. Ihre Anteile wurden über ein Beratersystem vor allem in Deutschland vertrieben. Tausende von Anlegern, die an die 100 Millionen Euro investiert haben sollen, wurden mit Renditen von 15,5 % gelockt. Diese... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 07.12.2004
- VIII R 70/02 -

Bonusaktien der Telekom sind als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu versteuern

Bonusaktien, die dem Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit dem Erwerb junger Aktien unter der Voraussetzung versprochen werden, dass er die jungen Aktien über einen bestimmten Zeitraum nicht veräußert, sind nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Dezember 2004 VIII R 70/02 im Zeitpunkt des Zuflusses, d.h. bei Einbuchung der Bonusaktien in das Depot des Steuerpflichtigen, als... Lesen Sie mehr