Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.06.2012
- VII R 43/11 -
Sicherheitsüberprüfungen von Bediensteten mittels "Terrorismuslisten" als Voraussetzung für Erteilung des AEO-Status nicht zu beanstanden
Hauptzollamt darf Erteilung des Zertifikats von Kontrollen des Personals abhängig machen
Die Erteilung eines so genannten AEO-Zertifikats "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" darf von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass ein Unternehmen seine in sicherheitsrelevanten Bereichen tätigen Bediensteten einer Sicherheitsüberprüfung anhand der so genannten Terrorismuslisten unterzieht.
Im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik hat die Europäische Union (EU) Verordnungen zur Bekämpfung des
Verleihung des Status "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" an besonders zuverlässige und vertrauenswürdige Unternehmen
Seit Januar 2008 können in der EU ansässige, im grenzüberschreitenden Warenverkehr tätige
Hauptzollamt lehnt Erteilung des Zertifikats mangels ausreichender Überprüfung der in sicherheitsrelevanten Bereichen tätigen Bediensteten ab
In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte ein
Bedingung zur Erteilung des AEO-Zertifikats für Unternehmen und Bedienstete nicht unzumutbar
Der Bundesfinanzhof urteilte, das Hauptzollamt dürfe die Erteilung des begehrten Zertifikats von solchen Kontrollen des Personals abhängig machen. Die Prüfung, ob Bedienstete des klagende Unternehmens in den so genannten Terrorismuslisten geführt werden, verstoße weder gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen noch verlange eine solche Bedingung für die Erteilung des AEO-Zertifikats Unzumutbares vom
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2012
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14022
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14022
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.