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Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.05.2019
- VI R 28/17 -
Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung kein Arbeitslohn
Übernahme der Kosten für Erstellung der Einkommensteuererklärungen können nicht als Arbeitslohn angesehen werden
Die Übernahme von Steuerberatungskosten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen haben und der Arbeitnehmer seine Steuererstattungsansprüche an den Arbeitgeber abgetreten hat. Dies entschied der Bundesfinanzhof und gab damit seine bisherige, anders lautende Rechtsprechung auf (BFH-Urteil vom 21. Januar 2010 - VI R 2/08).
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der
Nettolohnvereinbarungen verpflichtet Arbeitgeber zur Übernahme der Einkommensteuer der Arbeitnehmer
Dem folgte der Bundesfinanzhof nicht. Er entschied, dass der
BFH verneint Vorliegen von Arbeitslohn
Bei einer derartigen Sachlage stellt die Übernahme der Kosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen keinen Arbeitslohn dar. Dabei ist nicht von Bedeutung, dass in dem konkreten Streitfall die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2019
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27761
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