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Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.10.2016
- V R 26/15 -
BFH zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung
BFH schließt sich EuGH Rechtsprechung an
Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung für eine von ihm erbrachte Leistung, wirkt dies auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Grundsatzurteil entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden.
Im vorliegenden Streitfall hatte die Klägerin den
Keine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung enthalten
Das Finanzamt versagte der Klägerin den
BFH: Rechnungsberichtigung wirkt auf Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsstellung zurück
Auf die Revision der Klägerin hat der BFH das Urteil des FG aufgehoben und den
Steuernachzahlung und Vollverzinsung entfällt
Die Entscheidung ist von großer Bedeutung für Unternehmer, die trotz formaler Rechnungsmängel den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2017
Quelle: Bundesfinanzhof/ ra-online
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Dokument-Nr. 23655
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