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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2012
- 6 AZR 348/11 u.a. -
Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung aufgrund fehlenden Vollmachtsnachweises
Anhörung auch mündlich oder telefonisch möglich
Der Betriebsrat kann die Anhörung zu einer beabsichtigten Kündigung durch einen Boten oder Vertreter des Arbeitgebers nicht entsprechend § 174 Satz 1 BGB zurückweisen, wenn der Anhörung keine Vollmachtsurkunde beigefügt ist.
Das beklagte Luftfahrtunternehmen, eine Aktiengesellschaft griechischen Rechts mit Sitz in Griechenland, beschäftigte in der Bundesrepublik Deutschland an fünf Standorten 69 Arbeitnehmer im Bodenbetrieb. Die Klägerin arbeitete als "Sales Representative" am Standort Stuttgart. Die Fluggesellschaft wurde im Oktober 2009 der Sonderliquidation nach griechischem Recht unterstellt. Als Sonderliquidatorin wurde eine andere Aktiengesellschaft griechischen Rechts eingesetzt. Die Sonderliquidatorin entschloss sich, die deutschen Standorte zu schließen und alle Arbeitsverhältnisse zu kündigen.
Schreiben des Betriebsrats enthielt keine Vollmachtsurkunde
Über Rechtsanwalt G hörte die Sonderliquidatorin den
BAG erklärt Kündigung für wirksam
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg. Die Klage richtete sich nach gebotener Auslegung von vornherein allein gegen die Arbeitgeberin der Klägerin, weil die Sonderliquidatorin nach griechischem Recht nur Stellvertreterin war. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2012
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.2011
[Aktenzeichen: 7 Sa 7/11]
- Betriebsrat nicht umfassend unterrichtet – Fristlose Kündigung unwirksam
(Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.01.2012
[Aktenzeichen: 2 Sa 305/11]) - Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung eines "Trainees in allen Filialen"
(Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 12.05.2005
[Aktenzeichen: 2 AZR 149/04])
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Dokument-Nr. 14896
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