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Arbeitsgericht Köln, Beschluss vom 14.01.2023
- 14 BV 208/20 -
Laptop des Betriebsrats muss nicht fest montiert werden
Befestigung steht definitionsgemäßer Verwendungsmöglichkeit entgegen
Das Arbeitsgericht Köln hat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren entschieden, dass ein Arbeitgeber, der verpflichtet ist, dem Betriebsrat einen Laptop zur Verfügung zu stellen, dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wenn er auf der festen Montage des Geräts besteht.
Der Arbeitgeberin war durch das Arbeitsgericht mit Beschluss vom 04.10.2021 aufgegeben worden, dem örtlichen
Laptop ist standortunabhängiges Mobilgerät
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die Überlassung eines Laptops unter der Bedingung, dieses im Betriebsratsbüro zu befestigen, den Anspruch des Betriebsrats nicht erfüllt. Ein Laptop sei eine spezielle Bauform eines PCs, die zu den Mobilgeräten zählt und damit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2023
Quelle: Arbeitsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33110
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