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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „mobiles ...“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Cottbus, Urteil vom 12.01.2017
- 3 K 1038/15 und 3 K 1039/15 -
Ordnungsverfügung zur Beseitigung mobiler Carports rechtmäßig
Beweglichkeit der Konstruktionen schließt Eigenschaft als bauliche Anlagen nicht aus
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat entschieden, dass eine Ordnungsverfügung zur Beseitigung mobiler Carports rechtmäßig ist. Das Gericht verwies darauf, dass allein der Umstand, dass die Konstruktionen beweglich sind, ihre Eigenschaft als bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BbgBO nicht ausschließt.
Gegenstand des zugrunde liegenden Rechtsstreits waren Metallkonstruktionen mit Dachaufbauten aus Wellblech und Holzstreben. Die Unterkonstruktionen waren einseitig mit Rollen ausgestattet (mobile Carports). Da die Konstruktionen im Außenbereich aufgestellt wurden, ordnete die zuständige Bauaufsichtsbehörde im Jahre 2015 ihre Beseitigung an.Die dagegen gerichteten Klagen wies das Verwaltungsgericht Cottbus ab. Alleine der Umstand, dass die Konstruktionen beweglich sind, schließt ihre Eigenschaft als bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BbgBO nicht aus. Mit Blick auf ihre bauliche Ausgestaltung ruhen die Anlagen aufgrund ihrer... Lesen Sie mehr
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Landgericht Hagen, Urteil vom 09.02.2017
- 7 S 70/16 -
Smartphonebesitzer steht bei Nutzungsausfall wegen Defekt keine Ausfallentschädigung zu
Nutzungsausfall des mobilen Internets auf dem Smartphone führt nicht zu signifikanter Einschränkung in eigenwirtschaftlicher Lebensführung
Das Landgericht Hagen hat entschieden, dass dem Inhaber eines Smartphones im Falle des Nutzungsausfalles auf Grund eines Defekts des Geräts kein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung zusteht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens hatte bei dem beklagten Inhaber eines Handy-Shops in Ennepetal im Mai 2014 ein neues Smartphone der Marke Sony, Typ Xperia Z2 zu einem Kaufpreis von 79 Euro erworben. Die Klägerin hatte zudem einen durch den Beklagten vermittelten Mobilfunkvertrag abgeschlossen.Im September 2014 fiel die Touch-Funktion des Smartphones... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.06.2015
- C-1/14 -
Universaldienstrichtlinie: Mitgliedsstaaten sind nicht zum Angebot von Sozialtarifen für Mobilkommunikation und mobile Internetabonnements verpflichtet
Festnetzgestützte Telefonie- und Internetabonnements bedürfen dagegen des Angebots von Sozialtarifen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Universaldienstrichtlinie nicht zu Sozialtarifen für Mobilkommunikation und mobile Internetabonnements verpflichtet. Hingegen müssen für festnetzgestützte Telefonie- und Internetabonnements Sozialtarife für bestimmte Gruppen von Verbrauchern angeboten werden.
Die Universaldienstrichtlinie* legt das Mindestangebot an Diensten fest, das allen Endnutzern zugänglich sein muss. Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass die benannten Unternehmen den Verbrauchern besondere Tarifoptionen oder Tarifbündel anbieten, insbesondere um sicherzustellen, dass einkommensschwache Personen oder Personen mit besonderen sozialen Bedürfnissen Zugang zu den betreffenden... Lesen Sie mehr
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Landgericht Potsdam, Urteil vom 21.08.2012
- 4 O 55/12 -
Wegfall der Zahlungspflicht bei außergewöhnlich hohen mobilen Internetkosten
Mobilfunkkundin nutzte keine Flatrate zur Internetnutzung
Bietet ein Mobilfunkunternehmen die Nutzung eines Smartphones an, muss es zu gleich auf die Möglichkeit einer Flatrate zur Internetnutzung hinweisen. Eine verbrauchsabhängige Abrechnung der mobilen Internetnutzung ist gegenüber eines monatlichen Festpreises unüblich. Dies hat das Landgericht Potsdam entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2006 schloss eine Frau einen Mobilfunkvertrag ab. Vereinbart wurde neben einem monatlichen Grundpreis eine nutzungsabhängige Abrechnung. Dies führte zu Rechnungsbeträgen von etwa 30 € im Monat. Im Juni 2010 erhielt die Frau ein internetfähiges Smartphone. Das Mobilfunkunternehmen schaltete das Handy zur Internetnutzung frei und schickte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 21.01.2010
- 20 K 6900/08 -
Halten in der Ladezone: Bei Behinderung eines Umzugswagens ist Abschleppen des störenden Fahrzeugs zulässig
Ordnungsbehörde darf bei Gefährdung oder Verletzung der öffentlichen Sicherheit jederzeit eingreifen
Ein Autofahrer, der sein Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot abstellt, das durch mobile Halteverbotsschilder wegen eines Umzugs gekennzeichnet ist, darf abgeschleppt werden, wenn Umzugswagen behindert werden. Auch der Hinweis "Ladezone werktags 8-12 h", der ansonsten berechtigt, ein paar Minuten stehen bleiben, um sein Auto zu be- oder entladen, ist dann ungültig, wenn mobile Halteverbotsschilder vorhanden sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Pkw-Fahrer sein Auto in einem eingeschränkten Halteverbot mit dem Zusatzschild "Ladezone werktags 8-12 h" geparkt. Aufgrund eines Umzugs, der an diesem Tag dort stattfinden sollte, waren jedoch auch noch zusätzlich mobile Halteverbotsschilder aufgestellt. Eine Politesse stellte fest, dass der Wagen im absoluten Halteverbot stand und forderte einen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.01.2008
- VG 11 A 720.07 -
Umsetzen eines PKW auch bei umgedrehten mobilen Halteverbotsschildern zulässig
Verkehrsteilnehmer muss sich gründlich vergewissern, ob der Parkplatz einer Parkbeschränkung unterliegt
Mobile Halte- und Parkverbotsschilder verlieren ihre Wirksamkeit auch dann nicht, wenn sie umgedreht sind, solange sie weiterhin eindeutig einem Straßenabschnitt zugeordnet werden können. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt die Klage eines Autofahrers gegen einen Kostenbescheid wegen der polizeilich angeordneten Umsetzung seines PKW abgewiesen.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte eine Firma im Juni 2006 mobile Halteverbotszeichen sechs Tage vor geplanten Bauarbeiten aufgestellt; diese Schilder waren möglicherweise zeitweise nicht durchgehend zur Straße hin ausgerichtet. Der Kläger hatte den Schildern daher keine Beachtung geschenkt und sein Fahrzeug in dem ausgeschilderten Bereich geparkt.Die... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13.02.2007
- 1 S 822/05 -
Abschleppen eines Kraftfahrzeugs nach Aufstellung eines mobilen Halteverbotsschildes
Mindestens alle vier Tage nach dem Auto schauen
Vier Tage nach dem Aufstellen eines mobilen Halteverbotsschildes darf ein Auto abgeschleppt werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Im Fall parkte ein Autofahrer sein Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum, an einer Stelle, an der dies auch erlaubt war. Es war Donnerstag. Einen Tag später (am Freitag) wurde ein mobiles Halteverbotsschild aufgestellt, dass das parken ab Monatag verbot. Es sollten Baumpflegearbeiten durchgeführt werden. Am Dienstag ließ die Behörde das Fahrzeug abschleppen, weil es die Arbeiten behinderte.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 04.05.2000
- VG 27 A 157.99 -
Wildes Nebeneinander von Verkehrszeichen unzulässig
Das Verwaltungsgericht Berlin ist regelmäßig mit einer Vielzahl von Verfahren befasst, in denen sich Bürger gegen die Auferlegung von Gebühren für die Umsetzung ihres Kraftfahrzeugs wenden.
In einem Einzelfall hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin nun entschieden, dass eine Gebühr für die Umsetzung - hier: 234,--DM - nicht erhoben werden dürfe, sofern ein „wildes Nebeneinander“ von mobilen Halteverbotszeichen vorliege, das für den Verkehrsteilnehmer keine eindeutige, „mit einem raschen und beiläufigen Blick“ erfassbare Handlungsanweisung mehr biete.... Lesen Sie mehr
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 06.02.1991
- 11 S 6879/90 -
Sturmböen werfen ein mobiles Verkehrsschild auf einen Pkw
Kein Ersatzanspruch des Geschädigten gegen den Aufsteller des Verkehrsschildes
Wer ein mobiles Verkehrsschild aufstellt, muss dafür Sorge tragen, dass es auch stärkeren Windböen standhält. Mit einem so außergewöhnlichen Orkan, wie er unter dem Namen "Wiebke" in der Nacht zum 1. März 1990 weite Gebiete Europas heimsuchte, braucht er jedoch im allgemeinen nicht zu rechnen.Ein Autofahrer, der sein Fahrzeug neben einem ansonsten standsicheren Verkehrsschild abstellt, handelt daher auf eigenes Risiko. Stürzt das Schild um, weil es einer unvorhersehbaren Sturmböe nicht gewachsen ist, so braucht der Schildaufsteller den am Fahrzeug entstandenen Schaden mangels Verschuldens nicht zu ersetzen.Das entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Zivilprozess zwischen einem Pkw-Eigentümer und einem Bauunternehmen.
Das beklagte Unternehmen führte im Februar/März 1990 auf der rechten Seite der Breitscheidstraße in Nürnberg Bauarbeiten aus. Im Bereich der Baustelle stellte ein Arbeiter ein mobiles Verkehrsschild auf, mit dem ein absolutes Halteverbot angeordnet wurde. Das Schild war an einer Eisenstange angebracht. Diese war über vier Streben mit einem Eisenfuß von 40 cm Durchmesser verbunden, in... Lesen Sie mehr
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