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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Befestigung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.06.2016
- 142 C 63/16 -
Reiseveranstalter haftet nicht für Diebstahl des Zimmersafes
Bestimmte Art der Safebefestigung wird regelmäßig nicht geschuldet
Wird aus dem Hotelzimmer der Safe gestohlen, so haftet dafür nicht der Reiseveranstalter. Er schuldet regelmäßig keine bestimmte Art der Safebefestigung, so dass eine Befestigung des Safes mittels Schrauben an der Rückwand eines Schranks in der Regel keinen Reisemangel darstellt. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau hatte für sich und ihren Ehemann für September 2015 einen Urlaub in Hurghada (Ägypten) gebucht. Während des Urlaubs wurde der komplette Safe aus einem Schrank des Hotelzimmers gestohlen. Der Safe war mit zwei Schrauben an der Rückwand des Schrankes befestigt. In dem Safe befanden sich neben den Reisepässen auch mehrere Wertgegenstände. Insgesamt entstand ein Schaden in Höhe von fast 3.000 EUR. Die Frau klagte daher nach der Rückkehr nach Deutschland gegen die Reiseveranstalterin auf Zahlung von Schadensersatz. Sie warf der Reiseveranstalterin eine unzureichende Befestigung des Safes vor. Zumindest... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Böblingen, Urteil vom 26.06.2014
- 1 C 1515/13 -
Keine Haftung des Waschanlagenbetreibers bei Möglichkeit der nicht ordnungsgemäßen Befestigung des abgerissenen serienmäßigen Heckspoilers
Konkrete Beschaffenheit eines Fahrzeugs unterfällt Risikobereich des Fahrzeuginhabers
Wird ein serienmäßiger Heckspoiler während eines Waschvorgangs abgerissen, so haftet der Waschanlagenbetreiber dann nicht dafür, wenn der Fahrzeuginhaber nicht nachweisen kann, dass der Heckspoiler ordnungsgemäß befestigt war. Die konkrete Beschaffenheit eines Fahrzeugs unterfällt dem Risikobereich des Fahrzeuginhabers. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Böblingen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2013 wurde der serienmäßige Heckspoiler eines Fahrzeugs durch die horizontale Bürste einer Portalwaschanlage abgerissen. Die dadurch entstandenen Reparaturkosten in Höhe von ca. 638 Euro verlangte der Fahrzeuginhaber von der Betreiberin der Waschanlage ersetzt. Diese wies darauf hin, dass die Anlage fehlerfrei funktioniert habe. Der... Lesen Sie mehr
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