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Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 24.11.2016
- 11 Ca 3589/16 -
Keine betriebliche Übung: Betriebsrentner haben keinen Anspruch auf Marzipantorte und Weihnachtsgeld
Begleitendes Weihnachtsschreiben erläuterte Gewährung der Geschenke deutlich immer nur für das aktuelle Jahr
Das Arbeitsgericht Köln hat die Klagen mehrerer Betriebsrentner eines Kölner Nahrungsmittelherstellers abgewiesen, die von ihrem ehemaligen Arbeitgeber wie in den Vorjahren eine Marzipantorte und ein Weihnachtsgeld in Höhe von 105 Euro verlangten.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens machten geltend, dass alle Betriebsrentner in den letzten Jahren eine Marzipantorte und ein
Arbeitsgericht verneint Vorliegen einer betrieblichen Übung
Dem folgte das Arbeitsgericht Köln nicht. Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2016
Quelle: Arbeitsgericht Köln/ra-online
- Weihnachtsgeld und betriebliche Übung: Arbeitgeber darf Weihnachtsgeld nicht einfach einseitig streichen
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.04.2011
[Aktenzeichen: 5 Sa 604/10]) - BAG zur Weihnachtsgratifikationen für Betriebsrentner
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.02.2010
[Aktenzeichen: 3 AZR 123/08])
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Dokument-Nr. 23628
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