wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Weihnachtsgratifikation“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 04.03.2015
- 54 Ca 14420/14 -

Mindestlohn: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

Keine Änderungskündigung für Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung zulässig

Der Arbeitgeber darf ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.

Die Arbeitnehmerin wurde von der Arbeitgeberin gegen eine Grundvergütung von 6,44 EUR je Stunde zuzüglich Leistungszulage und Schichtzuschlägen beschäftigt; sie erhielt ferner ein zusätzliches Urlaubsgeld sowie eine nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Jahressonderzahlung. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis und bot ihr gleichzeitig an, das Arbeitsverhältnis mit einem Stundenlohn von 8,50 EUR bei Wegfall der Leistungszulage, des zusätzlichen Urlaubsgeldes und der Jahressonderzahlung fortzusetzen.Das Arbeitsgericht hat die Änderungskündigung für unwirksam gehalten. Der gesetzliche Mindestlohn solle unmittelbar die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.08.2012
- 5 Sa 54/12 -

Weihnachtsgeld: Regelung zur Zahlung unter Vorbehalt der Freiwilligkeit und des Widerrufs ist unwirksam

Regelung verstößt gegen Transparenzgebot

Die Zahlung des Weihnachtsgeldes kann nicht zugleich unter den Vorbehalt der Freiwilligkeit und des Widerrufs erfolgen. Eine entsprechende Regelung ist unwirksam. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Kläger von der Beklagten Zahlung restlichen Weihnachtsgeldes aus dem Jahr 2010. Die Zahlung des Weihnachtsgeldes wurde in den Allgemeinen Arbeitsbedingungen geregelt. Der Kläger war im Jahr 2010 an 32 Arbeitstagen arbeitsunfähig erkrankt. Daraufhin kürzte die Beklagte dementsprechend das Weihnachtsgeld. Sie war der Meinung, sie sei dazu berechtigt,... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.02.2010
- 3 AZR 118/08 -

Nach über 15 Jahren weiterhin Anspruch auf Zahlung von "Rentnerweihnachtsgeld"

Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld kann aus betrieblicher Übung entstehen

Zahlt ein Unternehmen seinen aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Mitarbeitern über längere Zeit ein Weihnachtsgeld, ohne einen ausdrücklichen Freiwilligkeitsvorbehalt zu formulieren, kann daraus ein Rechtsanspruch der ehemaligen Mitarbeiter auf Fortführung der Zahlung entstehen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Eine Rentnerin erhielt von ihrem ehemaligen Arbeitgebers seit ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis im Jahr 1985 Versorgungsleistungen in Form von Weihnachtsgeld. Ohne Berücksichtigung der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des zuvor bezogenen Arbeitsentgeltes zahlte das Unternehmen an alle Betriebsrentner jeweils im November eines jeden Jahres einen Betrag in Höhe von... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012
- 10 AZR 667/10 -

BAG zum Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bei gekündigtem Arbeitsverhältnis

Anspruch auf Weihnachtsgeld darf von ungekündigtem Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden

Der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation kann vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden. Es kommt nicht darauf an, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Eine entsprechende Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand. Voraussetzung ist, dass nicht die Vergütung von Arbeitsleistungen bezweckt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls macht die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation geltend, die mit der Vergütung für den Monat November zur Auszahlung kommen soll. Nach dem Arbeitsvertrag ist der Anspruch ausgeschlossen, wenn sich das Anstellungsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung in gekündigtem Zustand befindet. Der Beklagte hat das Arbeitsverhältnis mit Schreiben... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.06.2011
- 6 Sa 46/11 -

Weihnachtsgeld: Freiwilligkeitsvorbehalt von Jahressonderzahlungen kann auch im Arbeitsvertrag erfolgen

Kein Rechtsanspruch auf Gratifikation auch wenn die Zahlung ohne Vorbehalt erfolgte

Auch wenn Jahressonderzahlungen ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgen, entsteht daraus nicht unbedingt ein Rechtsanspruch auf Zahlung für die Zukunft. Dies gilt z.B. dann, wenn im Arbeitsvertrag bereits ausdrücklich die Freiwilligkeit der Zahlung festgeschrieben wurde. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Der Lehrer einer privaten Handelsschule hatte eine tarifliche Anpassung seiner Arbeitsvergütung als auch eine Jahressonderzahlung vom Träger der Schule eingeklagt. Nach eigenen Angaben sei für die Jahre 2006 bis 2008 regelmäßig eine Anpassung sowie eine Jahressonderauszahlung erfolgt. Er verwies auf den Arbeitsvertrag, nach dem die Anpassung der Grundvergütung in Anlehnung an den Bundesangestelltenvertrag... Lesen Sie mehr

Werbung

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 16.09.2010
- 15 Sa 812/10 -

Anspruch auf Weihnachtsgeld kann auch bei gekündigtem Arbeitsverhältnis bestehen

Weihnachtsgeld trotz erfolgter Kündigung

Nach einer erfolgten Kündigung, die nicht vom Arbeitnehmer ausging und die er nicht zu verschulden hat, besteht weiterhin Anspruch auf Zahlung des Weihnachtsgeldes. Dies gilt auch, wenn sich der Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung nach dem Kündigungsdatum befindet.

In zweiter Instanz wehrte sich ein Arbeitgeber vor dem Landesarbeitsgericht Hamm gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Bochum, nach dem er zur Zahlung eines Weihnachtsgeldes für eine gekündigte Angestellte in Höhe von 1.900 Euro verpflichtet worden war. Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war zuvor als Steuerfachwirtin für den Beklagten tätig. Mit einem Schreiben vom 23.11.2009... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.04.2011
- 5 Sa 604/10 -

Weihnachtsgeld und betriebliche Übung: Arbeitgeber darf Weihnachtsgeld nicht einfach einseitig streichen

Betriebliche Übung bei mehr als drei Jahre durchgehender vorbehaltloser Zahlung

Ein Arbeitgeber, der über mehrere Jahre Weihnachtsgeld gezahlt hat, kann dies nicht einfach streichen. Erfolgte die Zahlung der Weihnachtsgratifikation mehrmals ohne Vorbehalt, entsteht eine "betriebliche Übung", die der Arbeitgeber nicht einseitig aufheben kann. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits stritten darüber, ob der Kläger von der Beklagten die Zahlung von Weihnachtsgeld für das Jahr 2009 verlangen kann.Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.04.1963 beschäftigt. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde nicht abgeschlossen. Die Beklagte, die nicht tarifgebunden ist, hat dem Kläger seit dem Beginn des... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.12.2010
- 10 AZR 671/09 -

Für Arbeitnehmer kann trotz vertraglich vereinbartem Freiwilligkeitsvorbehalt Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bestehen

Im Arbeitsvertrag formulierter "Freiwilligkeitsvorbehalt" muss klar und verständlich im Sinne des § 307 BGB sein

Leistet ein Arbeitgeber mehrere Jahre lang ein Weihnachtsgeld an einen Arbeitnehmer, ohne bei der Zahlung deutlich eine Bindung für die Zukunft auszuschließen, kann der Arbeitnehmer aus diesem regelmäßigen Verhalten grundsätzlich schließen, der Arbeitgeber wolle sich dauerhaft verpflichten. Eine unklare oder intransparente allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag kann das Entstehen eines zukünftigen Rechtsanspruchs nicht hindern. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Im zugrunde liegenden Streitfall erhielt der seit 1996 bei der Beklagten als Diplom-Ingenieur beschäftigte Kläger zumindest in den Jahren 2002 bis 2007 jeweils ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes, ohne dass bei der Zahlung ein ausdrücklicher Vorbehalt erklärt worden war. Wegen der Wirtschaftskrise verweigerte die Beklagte unter Hinweis auf eine Klausel im schriftlichen... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.03.2010
- 6 Sa 723/09 -

Kürzung des Weihnachtsgeldes wegen Krankheit

Abänderung einer betrieblichen Übung im Zusammenhang mit der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation

Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer, der längere Zeit krank ist, das Weihnachtsgeld kürzen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte sich eine Frau vor Gericht dagegen gewandt, dass sie im Gegensatz zu vergangenen Jahren für 2008 kein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsgehalts bekommen hatte. Der Arbeitgeber hatte die Zahlung mit dem Hinweis verweigert, die Klägerin sei sechs Monate krank gewesen.Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gab dem... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2009
- 10 AZR 281/08 -

Weihnachtsgeld: Ein einmal erworbenes Gewohnheitsrecht kann nicht einseitig rückabwickelt werden

Rechtsprechungsänderung des BAG - Über viele Jahre gezahltes Weihnachtsgeld darf nicht mit dem Verweis, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, eingestellt werden

Hat ein Arbeitgeber über viele Jahre Weihnachtsgeld gezahlt, endet der Anspruch des Arbeitnehmers darauf nicht dadurch, dass der Arbeitgeber ab einem bestimmten Zeitpunkt erklärt, die Zahlung sei eine freiwillige Leistung. Der Arbeitgeber kann auf dieser Grundlage die Zahlung der Gratifikation nicht einfach einstellen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

Seit seinem Eintritt in die Firma 1971 erhielt ein Spezialbaufacharbeiter in jedem Jahr Weihnachtsgeld. Ab 2002 wurde dieses in drei Monatsraten gezahlt, wobei die Lohnabrechnungen den handschriftlichen Vermerk enthielten „Die Zahlung des Weihnachtsgeldes ist eine freiwillige Leistung und begründet keinen Rechtsanspruch“. Im Jahr 2006 zahlte der Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld mehr.... Lesen Sie mehr