Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Springe, Urteil vom 20.12.2010
- 4 C 292/09 -
Mieter hat Anspruch auf Anbringung von Fliegengittern
Eigenmächtiges Entfernen des Gitters durch Vermieter stellt verbotene Eigenmacht dar
Ein Mieter hat Anspruch auf Anbringung von Fliegengittern. Ein Vermieter darf daher nicht eigenmächtig das Gitter abnehmen. Dies stellt eine verbotene Eigenmacht gemäß § 858 BGB dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Springe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da die Vermieterin nicht mit den von einer Mieterin angebrachten Fliegengittern an den Fenstern der Wohnung einverstanden war, entfernet sie eigenmächtig diese. Die Mieterin meinte jedoch einen Anspruch auf Wiederanbringung von Fliegengittern zu haben und erhob daher Klage.
Anspruch auf Wiederanbringung von Fliegengittern bestand
Das Amtsgericht Springe entschied zugunsten der Mieterin. Diese habe einen Anspruch auf Wiederanbringung der
Kein Anspruch auf Beseitigung
Der Vermieterin habe demgegenüber kein Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2013
Quelle: Amtsgericht Springe, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16901
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16901
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.