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Amtsgericht Rostock, Urteil vom 10.06.2020
- 47 C 278/19 -
Kinderlärm in Form von Herumkrakeelen während Mahlzeit stellt kein Reisemangel dar
Vorliegen eines hinzunehmenden kindlichen sozial adäquaten Verhaltens
Herumkrakeelen von Kindern während der Mahlzeit stellt keinen Reisemangel dar. Vielmehr liegt darin ein hinzunehmendes kindliches sozial adäquates Verhalten. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Ehepaar unternahm im Juli und August 2019 eine Donau-Kreuzfahrt. Mit der Behauptung von
Kein Anspruch auf Reisepreisminderung wegen Kinderlärms
Das Amtsgericht Rostock entschied gegen die Kläger. Diesen stehe kein Anspruch auf eine
Kindlich sozial adäquates Verhalten muss hingenommen werden
Soweit feststand, dass das Kind während der Mahlzeiten herumkrakeelt hatte, begründete dies ebenfalls kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2021
Quelle: Amtsgericht Rostock, ra-online (zt/RRa 2021, 88/rb)
Jahrgang: 2021, Seite: 88 RRa 2021, 88
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Dokument-Nr. 30435
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