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Amtsgericht Köln, Urteil vom 04.01.2017
- 203 C 319/16 -
Wohnungsmieter nicht zum Abschließen der Haustür von innen verpflichtet
Verschlossene Haustür stellt im Brand- oder sonstigen Notfall gefährliches Hindernis dar
Ein Wohnungsmieter kann mietvertraglich nicht verpflichtet sein, die Haustür von innen abzuschließen. Denn eine verschlossene Haustür stellt im Brand- oder sonstigen Notfall ein gefährliches Hindernis dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob Wohnungsmieter mietvertraglich zum Abschließen der
Keine Pflicht zum Abschließen der Haustür von innen
Das Amtsgericht Köln entschied, dass Wohnungsmieter mietvertraglich nicht zum Abschließen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2018
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2018, 182/rb)
- AG Hannover zur Frage, ob ein Mieter nachts die Haustür abschließen muss
(Amtsgericht Hannover, Urteil vom 20.03.2007
[Aktenzeichen: 544 C 8633/06]) - Erdgeschossmieter darf zum Winterdienst sowie zum Abschließen der Haustür verpflichtet werden
(Landgericht Köln, Urteil vom 25.07.2013
[Aktenzeichen: 1 S 201/12])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2018, Seite: 182 WuM 2018, 182
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Dokument-Nr. 25729
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