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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fluchtweg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Köln, Urteil vom 04.01.2017
- 203 C 319/16 -

Wohnungsmieter nicht zum Abschließen der Haustür von innen verpflichtet

Verschlossene Haustür stellt im Brand- oder sonstigen Notfall gefährliches Hindernis dar

Ein Wohnungsmieter kann mietvertraglich nicht verpflichtet sein, die Haustür von innen abzuschließen. Denn eine verschlossene Haustür stellt im Brand- oder sonstigen Notfall ein gefährliches Hindernis dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob Wohnungsmieter mietvertraglich zum Abschließen der Haustür von innen verpflichtet werden können.Das Amtsgericht Köln entschied, dass Wohnungsmieter mietvertraglich nicht zum Abschließen der Haustür von innen verpflichtet werden können. Bauliche Anlagen müssen gemäß §§ 17, 36 der Bauordnung von Nordrhein-Westfalen Fluchtwege bieten. Diese seien durch die verschlossene Haustür nicht mehr gewährleistet. Eine Pflicht zum Verschließen dieser Fluchtwege führe daher im Falle eines Brandes oder sonstigen Notfalls zu einem gefährlichen Hindernis.Ein Wohnungsmieter kann mietvertraglich... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 22.06.2016
- 9 K 1985/15 -

Fluchttür im Bürogebäude muss nach außen geöffnet werden können

Nach innen öffnende Türen von Notausgängen stellen laut Arbeits­stätten­verordnung immer eine Gefahr dar

Das Verwaltungsgericht Münster hat die Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung bestätigt, mit der die

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Bezirksregierung Münster einer in der Speicherstadt in Münster ansässigen Firma aufgegeben, die Fluchtwegsituation in ihren Büroräumen in einen der Arbeitsstättenverordnung entsprechenden Zustand zu versetzen, wonach die Fluchttüren in Fluchtrichtung aufschlagen müssten. Außerdem hatte die Bezirksregierung der Firma mit sofortiger Wirkung untersagt,... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.07.2000
- 5 StR 629/99 -

BGH: Verurteilung eines Fluchthelfers wegen Erschießung eines Grenzpostens an der Berliner Mauer rechtmäßig

Heimtückisches Handeln – Fluchthelfer nutzte bewusst Ahnungslosigkeit des Grenzpostens in Tatsituation aus

Der Bundesgerichtshof hat eine durch das Landgericht Berlin verhängte Verurteilung eines Fluchthelfers wegen Erschießung eines Grenzpostens an der Berliner Mauer für rechtmäßig erklärt. Nach Ausführungen des Gerichts war die Tötung weder durch Notwehr noch durch Notstand zu rechtfertigen, da der Fluchthelfer bewusst die Ahnungslosigkeit des Grenzpostens in der Tatsituation ausnutzte und somit heimtückisch handelte.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof in einem Revisionsverfahren über die Verurteilung eines Mannes zu entscheiden, der im Jahre 1962 in Berlin (Ost) einen Grenzposten an der Berliner Mauer erschossen hat. Der Angeklagte, der selbst bereits vor dem Mauerbau nach Berlin (West) geflüchtet war, wollte auch seiner Frau und seinen Kindern die Flucht ermöglichen; er hatte... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Winsen, Urteil vom 28.04.1999
- 16 C 602/99 -

Vermieterin muss Kinderwagen von Mietern im Treppenhaus dulden - nicht aber von Besuchern

Kinderwagen im Treppenhaus können im Notfall Fluchtweg versperren - Abstellverbot unterliegt Abwägung mit Mieterinteressen

In einem Klageverfahren hatte die Hauseigentümerin von einer Mieterin verlangt, keinen Kinderwagen mehr im Hausflur abzustellen. Dabei berief sie sich auf die Hausordnung, die besagte, dass das Abstellen von Kinderwagen und anderen Gegenständen untersagt sei, wenn dadurch das Treppenhaus und der Flur nicht mehr den Zweck als Fluchtweg erfüllen könne. Das Amtsgericht Winsen (Luhe) gab der Klage insoweit statt, als der Mieterin untersagt wurde, ihren Besuchern zu gestatten, Kinderwagen im Hausflur abzustellen. Sie selbst dürfe aber ihren eigenen Kinderwagen dort weiter abstellen.

Die Richter verwiesen darauf, dass die Hausordnung das Abstellen von Kinderwagen nicht grundsätzlich untersage, sondern nur dann, wenn dies dem Zweck des Treppenhauses als Fluchtweg zuwiderlaufe. Denn grundsätzlich sei das Treppenhaus trotz Kinderwagen weiterhin als Fluchtweg geeignet. Der Klägerin sei aber insoweit zuzustimmen, als durch jeden Gegenstand wie etwa einen Blumenständer... Lesen Sie mehr




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