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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 30.05.1984
- 523 C 4320/84 -
Lärmbelästigungen durch Kinder sind hinzunehmen
Keine Berechtigung zur Mietminderung
Gehen von der Nachbarwohnung gelegentlich Geräusche durch Kinder aus, so sind diese grundsätzlich hinzunehmen und berechtigten nicht zu einer Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Mietwohnung ihre Miete. Sie meinten, die Lärmbelästigungen durch die Enkelkinder der Nachbarn an den Tagen von Freitag bis Sonntag in der Zeit zwischen 7 und 22 Uhr, seien unzumutbar und berechtigen zu einer
Kindergeräusche sind hinzunehmen
Das Amtsgericht entschied gegen die Mieter. Eine Berechtigung zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2012
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/WuM 1987, 218/rb)
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Jahrgang: 1987, Seite: 218 WuM 1987, 218
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Dokument-Nr. 14188
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