Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Urteil vom 25.07.2005
- 812 C 322/03 -
Bei Streit über Mietkautionszahlung muss der Mieter die Kautionszahlung nachweisen
Nachweis durch Quittung oder Bankbeleg
Wer nach Beendigung eines Mietverhältnisses seine gezahlte Kaution vom Vermieter zurückhaben möchte, muss im Zweifel beweisen, dass er diese bei Einzug auch gezahlt hat. Dies hat das Amtgericht Hamburg-Barmbek entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall hatte das Haus den Eigentümer gewechselt. Der aktuelle Vermieter des Mieters hatte kein Belege oder Unterlagen darüber, dass der
Mieter muss Nachweis erbringen
Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek entschied, dass der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2009
Quelle: ra-online (pt)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7625
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7625
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.