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Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Urteil vom 25.07.2005
812 C 322/03 -

Bei Streit über Mietkautionszahlung muss der Mieter die Kautionszahlung nachweisen

Nachweis durch Quittung oder Bankbeleg

Wer nach Beendigung eines Mietverhältnisses seine gezahlte Kaution vom Vermieter zurückhaben möchte, muss im Zweifel beweisen, dass er diese bei Einzug auch gezahlt hat. Dies hat das Amtgericht Hamburg-Barmbek entschieden.

Im zugrundeliegenden Fall hatte das Haus den Eigentümer gewechselt. Der aktuelle Vermieter des Mieters hatte kein Belege oder Unterlagen darüber, dass der Mieter eine Mietkaution geleistet hatte.

Mieter muss Nachweis erbringen

Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek entschied, dass der Mieter die Zahlung nachweisen müsse, z. B. durch eine Quittung oder einen Überweisungsbeleg.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2009
Quelle: ra-online (pt)

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Urteile zu den Schlagwörtern: Mieter | Mieterin | Mietkaution/ Mietsicherheit | Nachweis | Rückzahlung

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Dokument-Nr.: 7625 Dokument-Nr. 7625

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