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Amtsgericht Goslar, Urteil vom 18.09.1973
- 8 C 716/72 -
Mietminderung bei Unbenutzbarkeit der Badewanne
Mieter kann Wohnung nur eingeschränkt nutzen
Bei einer nicht nutzbaren Badewanne kann eine Mietminderung von (rechnerisch) 18,75 % angemessen sein. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Goslar hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war in einer Altbauwohnung der Badeofen ausgefallen. Der Mieter konnte deshalb nicht die
Gericht: Mieter kann Miete mindern
Das Amtsgericht Goslar entschied, dass der Mieter in den Monaten, in den der Badeofen kaputt war, die
Gericht spricht Minderung von rechnerisch 18,75 % zu
Wegen der Nicht-Nutzbarkeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Goslar (zt/WM 74, 53/pt).
Jahrgang: 1974, Seite: 53 WuM 1974, 53
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Dokument-Nr. 12461
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