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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Badewanne“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Helmstedt, Urteil vom 10.02.1987
- 3 C 672/86 -
Erlaubnis zur Benutzung der Badewanne nur für wenige Stunden in der Woche rechtfertigt Mietminderung
Recht zur Minderung der Miete in Höhe von ca. 23 %
Wird einem Mieter die Benutzung der Badewanne nur am Freitag in der Zeit von 18 bis 22 Uhr und Samstag von 15 bis 22 Uhr erlaubt, so stellt dies einen Mietmangel dar. Der Mieter kann in diesem Fall seine Miete um ca. 23 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Helmstedt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer Hausordnung zu einem Wohnhaus war es einem Mieter im Jahr 1986 gestattet seine Badewanne nur in der Zeit von 18 bis 22 Uhr und Samstag von 15 bis 22 Uhr zu benutzen. Der Mieter hielt dies für unzulässig und minderte seine Miete. Damit war jedoch wiederum der Vermieter nicht einverstanden. Er konnte keine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs sehen, da dem Mieter neben der Badewanne noch eine Dusche zur Verfügung stand. Der Vermieter erhob daher Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Helmstedt entschied gegen... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 11.06.2015
- 16 U 15/15 -
Anspruch auf Versicherungsschutz durch Wohngebäudeversicherung bei Wasserschaden aufgrund ausgetretenen Duschwassers
Vorliegen eines Leitungswasserschadens im Sinne der Nr. 6.1.2 WGB F 01/08
Gelangt Wasser in einer Dusch- oder Wannenecke durch die Wand, so liegt ein bestimmungswidriger Wasseraustritt vor und somit ein Leitungswasserschaden im Sinne von Nr. 6.1.2 WGB F 01/08 vor. Es besteht insofern Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Wohngebäudeversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich von Renovierungsarbeiten des im Erdgeschoss gelegenen Bades eines Wohnhauses im Oktober 2012 bemerkte der Hauseigentümer beim Abschlagen der nahezu wandhohen Fliesen Nässeerscheinungen in der Badewannenecke. Die Reparaturkosten wurden durch einen Gutachter auf ca. 6.500 EUR netto beziffert. Der Hauseigentümer beanspruchte aufgrund... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 06.10.2015
- 233 C 543/14 -
Schwerbehinderte Mieterin hat Anspruch auf Einbau einer Step-in-Badewanne
Keine Rückbaupflicht der Mieterin bei Austausch einer 25 Jahre alten Badewanne durch Step-in-Badewanne
Eine schwerbehinderte Mieterin hat gemäß § 554 a Abs. 1 BGB einen Anspruch darauf, dass ihre Vermieterin dem Einbau einer Step-in-Badewanne zustimmt. Ersetzt diese Badewanne eine über 25 Jahre alte Wanne, so muss die Mieterin auch keine Sicherheit zwecks Rückbaus leisten, da eine solche Verpflichtung nicht besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall mietete ein Ehepaar im Jahr 1989 eine Wohnung an. Der Ehemann ersetzte anschließend die freistehende Badewanne mit Zustimmung der Vermieterin durch eine Einbaubadewanne. Im Juni 2014 bat die nunmehr alleinige Mieterin der Wohnung die Vermieterin darum, die über 25 Jahre alte Einbaubadewanne durch eine ebenerdige Dusche ersetzen zu dürfen. Zur Begründung... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Neuruppin, Urteil vom 12.11.2004
- 42 C 263/04 -
Recht zur Mietminderung bei hörbaren Darmgeräuschen des Nachbarn während des Badens und Toilettengeräusche von kleinen und großen Geschäften
Mietminderungsrecht aufgrund intimen Charakters der Geräusche
Kann ein Mieter aufgrund der Hellhörigkeit des Wohnhauses Darmgeräusche seines badenden Nachbarn hören, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Ein solches Recht besteht insbesondere deswegen, da die Geräusche einen intimen Charakter aufweisen. Dies hat das Amtsgericht Neuruppin entschieden, das in diesem Streitfall auch über viele weitere Geräusche entscheiden musste.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Erdgeschosswohnung ihre Miete, da sie sich aufgrund der besonderen Hellhörigkeit des Wohnhauses gestört fühlte. Verschiedene Geräuschimmissionen störten die Mieterin:Die Mieter, in der über ihrer Wohnung gelegenen Wohnung hatten die bisher freistehende Badewanne durch eine Einbaubadewanne ersetzt. Nach dem Einbau... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 02.05.2013
- 36 C 306/12 (12) -
Beschädigungen der Badewanne durch vertragsgemäßen Gebrauch rechtfertigen kein Schadenersatzanspruch des Vermieters
Schraube von Duschabtrennung verursachte Beschädigung der Badewanne
Führt der vertragsgemäße Gebrauch einer Duschabtrennung zu einer Beschädigung der Badewanne, begründet dies kein Schadenersatzanspruch des Vermieters. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken hervor.
Im zugrunde liegenden Fall löste sich aufgrund der Benutzung eine Schraube der Duschabtrennung und fiel auf den Rand der Badewanne. Den dadurch entstandenen Schaden verlangte die Vermieterin von der Mieterin ersetzt.Das Amtsgericht Saarbrücken stellte fest, dass der Vermieterin kein Schadenersatzanspruch zustand. Denn die Beschädigung der Badewanne habe... Lesen Sie mehr
Landgericht Rottweil, Urteil vom 02.02.1977
- 2 O 772/76 -
Hotelbesitzer haftet nicht für Ausrutschen in der Badewanne
Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld bleibt erfolglos
Rutscht ein Hotelgast während des Duschens in der Badewanne aus, so haftet der Hotelbesitzer nicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Jeder Hotelgast muss sich auf die Gefahren bei der Benutzung eines Bads selbst einstellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Rottweil hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin buchte im Mai 1976 ein Zimmer mit Bad in einem Kurhotel. Während des Aufenthalts rutschte sie bei einer morgendlichen Dusche in der Badewanne aus und verletzte sich. Sie war nunmehr der Meinung, der Hotelbesitzer hätte eine Gummimatte in der Wanne auslegen müssen und habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Sie klagte daher... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 26.10.2011
- 463 C 4744/11 -
Badewasser muss in zumutbarem Zeitraum 41 Grad erreichen können
Vermieter muss für Mietwohnung ausreichend dimensionierte Gastherme zur Verfügung zu stellen
Ein Vermieter hat eine ausreichend dimensionierte Gastherme zur Verfügung zu stellen, die eine Badewanne in einem zumutbaren Zeitraum mit mindestens 41 Grad heißem Wasser befüllt. 42 Minuten sind dafür zu lang, der Mieter muss sich auch nicht auf eine niedrigere Badetemperatur (hier 37 Grad) einlassen. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Fall war in der Wohnung eines Münchner Mieters zur Warmwasserbereitung für Bad und Küche eine Gaswasserheizung installiert. Diese fiel Ende 2010 wegen eines Defektes aus. Der Vermieter baute daraufhin ein neues Warmwasserbereitungsgerät ein. Kurze Zeit danach meldete sich der Mieter und bemängelte, dass die neue Warmwassertherme völlig unzureichend sei. Es dauere... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Coesfeld, Urteil vom 11.02.2003
- 4 C 525/02 -
Abgenutzte Duschwanne stellt keinen Mietmangel dar
Mietern war bei Abschluss des Mietvertrages der altersbedingte Zustand der Mietsache bekannt
Die Kosten für die Beseitigung von altersbedingten Abnutzungen können Mieter nicht vom Vermieter ersetzt verlangen, da den Mieter keine Pflicht zur Modernisierung trifft. Ist der Zustand der Mietsache bei Vertragsabschluss bekannt und wird er von den Mietern akzeptiert, so gilt er als vertragsgemäß. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Coesfeld hervor.
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine abgenutzte Duschwanne einen Mietmangel darstellt. Die Mieter hatten einen Aufwendungsersatzanspruch gegen den Vermieter aufgrund ihrer abgenutzten Duschwanne geltend machen wollen.Nach Meinung des Amtsgerichts Coesfeld hatten die Mieter jedoch keinen Rechtsanspruch, da ein Mangel im Sinne des § 536 BGB nicht vorgelegen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 17.05.1995
- 40a C 1309/94 -
Korpulenter Mieter: Vermieter darf Zustimmung zum mieterseitigen Einbau einer Dusche von der Stellung einer Sicherheit abhängig machen
Übergewichtiger Mieter kann nicht in vorhandene Badewanne steigen / Einbau einer Dusche durch den Mieter
Grundsätzlich hat der Mieter ein Recht, die Wohnung als Mittelpunkt der privaten Existenz und deren Gebrauch zur Befriedigung seiner elementaren Lebensbedürfnisse zu nutzen. Auch nachträgliche bauliche Veränderungen können damit gerechtfertigt werden. Dem entgegen stehen jedoch stets die Rechte des Vermieters, sein Eigentum möglichst unbeschadet zu belassen, so dass eine Abwägung beider Interessen vorzunehmen ist. Im vorliegenden Fall lehnte die Mieterin die Zahlung einer Kaution, die das Risiko des Vermieters im Falle eines Bauschadens gemindert hätte, ab und konnte damit einen Anspruch auf Installation einer Dusche nicht durchsetzen. Das Amtsgericht Hamburg hatte in dieser Sache entschieden.
Im vorliegenden Fall verlangte die Mieterin einer Wohnung die Genehmigung zur Installation einer separaten Dusche, da sie aufgrund ihrer körperlichen Korpulenz und Kreislaufbeschwerden Schwierigkeiten hatte, in die Badewanne zu steigen. Der Vermieter lehnte es jedoch ab, eine Zustimmung zur festen Installation einer Dusche zu erteilen und bot alternativ die Genehmigung zum Aufstellen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom 01.04.1996
- 206 C 85/95 -
33 % Mietminderung bei Unbenutzbarkeit von Bade- und Duschanlage
Erhebliche Beeinträchtigung
Ist in einer Wohnung die einzig vorhandene Bade- oder Duschanlage nicht nutzbar, so kann der Mieter die Miete um 1/3 mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor.
Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass es für den Mieter eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache darstelle, wenn er die einzige in der Wohnung vorhandene Bade- oder Duschanlage nicht nutzen kann.Der Mieter dürfe in einem solchen Fall die Bruttomiete um 1/3 mindern (§ 537 BGB). Ist in einer Wohnung die einzig vorhandene Bade- oder... Lesen Sie mehr
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