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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.10.2018
- 31 C 1884/16 (17) -
Unfallverursacher muss auch für Kosten eines fehlerhaften Privatgutachtens einstehen
Fehler des Sachverständigen sind Geschädigtem nicht zurechenbar
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Verursacher eines Verkehrsunfalls dem Geschädigten auch dann die Kosten eines zur Feststellung der Unfallschäden erforderlichen Privatgutachtens erstatten muss, wenn das Gutachten fehlerhaft ist.
In dem zugrundeliegenden Fall hatte die Geschädigte ihr Fahrzeug nach einem
Unfallverursacher muss grundsätzlich auch für fehlerhafte Gutachten einstehen
Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte die Versicherung dennoch zur Zahlung der Gutachterkosten und führte zur Begründung aus, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2019
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main/ra-online
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Dokument-Nr. 26864
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