wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.01.2006
30 C 3399/05 -

Auch ein 14-jähriger Sprachschüler ist zur Mängelanzeige verpflichtet

Mängelanzeige durch Minderjährigen

Ein Reisemangel muss dem Reiseveranstalter angezeigt werden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass auch von einem 14-jährigen Sprachschüler erwartet werden kann, dass er sich bei einem Reisemangel beschwert. Es wies mit dieser Begründung eine Klage auf Reisepreisminderung ab.

Im Fall verbrachte ein 14-jähriger Schüler eine Sprachreise in England, die seine Eltern bezahlt hatten. Eigentlich sollte er in einem Doppelzimmer im Haus einer britischen Gastfamilie wohnen. Tatsächlich wurde er zusammen mit anderen Sprachschülern und einer Betreuerin in einem Appartement untergebracht. Nach seiner Rückkehr in Deutschland berichtete er dies seinen Eltern. Diese meinten, es liege ein Reisemangel vor und klagten auf Reisepreisminderung.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main wies die Klage jedoch ab. Es führte aus, dass die Zuständigkeit für Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen am Reiseziel auf den minderjährigen Sohn übertragen worden sei. Der 14-Jährige hätte seine Kritik also schon in England äußern müssen. Es sei schuldhaft, wenn damit bis nach der Rückkehr gewartet würde. Schon allein deshalb bestünde kein Anspruch auf Reisepreisminderung.

Insofern konnte das Gericht die Entscheidung darüber, ob die anderweitige Unterbringung ein Reisemangel darstellte, offen lassen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2007
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4196 Dokument-Nr. 4196

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4196

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?