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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Beschluss vom 29.04.2022
- 85 XVII 45/21 -
In Betreuungssachen besteht Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines vom Betroffenen ausgewählten Rechtsanwalts
Grund: Schwere des Eingriffs in die Rechte des Betroffenen und dessen eingeschränkte Fähigkeit zur Rechtswahrnehmung
In Betreuungssachen besteht aufgrund der Schwere des Eingriffs in die Rechte des Betroffenen und dessen eingeschränkte Fähigkeit zur Rechtswahrnehmung regelmäßig ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines vom Betroffenen ausgewählten Rechtsanwalts. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Betroffene einer Betreuungssache im Jahr 2021 beim Amtsgericht Brandenburg
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der Rechtsanwältin
Das Amtsgericht gab dem Antrag des Betroffenen statt. In Betreuungs- und Unterbringungssachen führen sowohl die Schwere des Eingriffs in die Rechte des Betroffenen als auch dessen eingeschränkte Fähigkeit zur Rechtswahrnehmung in der Regel bei Gewährung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2022
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31813
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