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Amtsgericht Bautzen, Urteil vom 26.10.2017
42 Ds 610 Js 411/15 -

Verwertbarkeit der Ergebnisse eines Lügendetektortests im Strafverfahren zu Gunsten des Angeklagten zulässig

Ergebnisse sind lediglich als Indizientatsachen verwertbar

Die Ergebnisse eines Lügendetektortestes im Rahmen eines Strafverfahrens sind unter Beachtung einiger Voraussetzungen zu Gunsten des Angeklagten zulässig. Die Ergebnisse sind aber nur als Indizientatsachen verwertbar. Dies hat das Amtsgericht Bautzen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein 44-jähriger Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Ihm wurde von der neunjährigen Stieftochter seines Bruders vorgeworfen an einem Abend im November 2013 ihre unbekleidete Vagina berührt zu haben. Zudem solle er versucht haben, ihre Hand an seinen erigierten Penis zu führen. Der Angeklagte stritt die Tat ab. Das Amtsgericht Bautzen ordnete unter anderem ein Polygrafentest (sogenannter Lügendetektortest) an.

Keine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern

Das Amtsgericht Bautzen sprach den Angeklagten aufgrund der Ergebnisse der Beweisaufnahme vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern frei. Es hatte erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Vorwürfe des Mädchens. Die Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten seien zudem durch das Ergebnis des Polygrafentestes bestätigt und vertieft worden.

Zulässigkeit der Verwertung der Ergebnisse eines Polygrafentestes

Nach Auffassung des Amtsgerichts dürfen die Ergebnisse eines Polygrafentestes als Indizientatsachen verwertet werden, wenn: - der Test freiwillig erfolgt

- er in einem geordneten gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Verfahren nach erklärter Freiwilligkeit angeordnet wird

- die Begutachtung durch einen hierfür zertifizierten Sachverständigen unter Laborbedingungen mittels mindestens vier gemessenen Parametern (relative Blutdruckschwankungen, Atmung, elektrischer Hautwiderstand, vasomotorische Aktivität) erfolgt

- der Polygrafentest die Tatfrage an sich betrifft

- das Ergebnis lediglich zur Entlastung des Angeklagten allein oder neben anderen Tatsachen verwertet wird

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2018
Quelle: Amtsgericht Bautzen, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Strafprozeßrecht | Strafrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 90
NJW-Spezial 2018, 90

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Dokument-Nr.: 26635 Dokument-Nr. 26635

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Kommentare (1)

 
 
Popograph schrieb am 09.11.2018

AG Bautzen ... legt sich mit dem BVerwG nach dem Motto "was wollt ihr Spinner eigentlich, ist doch alles chillig!" an ... köstlich ... tief in der Provinz wird Rechtsgeschichte geschrieben. Die Karriere dürfte wohl ihr vorschnelles Ende gefunden haben.

Ob die Schöffen auch hier nur Abnicker vom Dienst waren oder wenigstens auch das Dope der Kammer verwahren durften erfahren wir wohl nie.

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