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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zusammenleben“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 12.06.2019
- 13 UF 617/18 -

Ehepflicht trotz Trennung: Ex-Partner muss auch nach Trennung in Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer für Zeit des Zusammenlebens einwilligen

Ehepartner sind zur Vermeidung finanzieller Lasten des anderen verpflichtet

Ein Ehepartner ist auch nach der Trennung dem anderen gegenüber verpflichtet, in eine von diesem für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer einzuwilligen, wenn dadurch dessen Steuerschuld verringert wird und der auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehepartner keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt ist. Denn Ehepartner sind einander grundsätzlich verpflichtet, die finanziellen Lasten des anderen nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne eine Verletzung eigener Interessen möglich ist. Hingegen kann ein Ehepartner nicht wegen des Scheiterns der Ehe von dem anderen den Betrag ersetzt verlangen, den er nach der im Vergleich zur getrennten Veranlagung ungünstigeren Lohnsteuerklasse V zuvor mehr gezahlt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Familiengericht eine Verpflichtung, der gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen zumindest für den Fall verneint, wenn dem auf Zustimmung in Anspruch genommenen Ehepartner im Gegenzug ein Ausgleichsanspruch entstünde, weil sein Einkommen durch die gemeinsame Veranlagung nach einer Lohnsteuerklasse besteuert würde, die sich im Vergleich zur Besteuerung bei getrennter Veranlagung ungünstiger auswirkt (sogenannter dolo agit-Einwand: Arglistig handelt, wer etwas verlangt, das er augenblicklich zurückgeben muss).Dieser Argumentation ist das Oberlandesgericht Koblenz entgegengetreten. Aus dem Wesen der... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 26.06.2019
- S 18 AS 2033/19 ER -

Einstehens- und Verantwortungs­gemeinschaft kann auch bei getrennten oder mehreren Wohnungen vorliegen

Eine allein auf eine einzige Wohnung konzentrierte Sichtweise entspricht nicht mehr realen Gegebenheiten

Für die Annahme einer Haus­halts­gemeinschaft ist nicht zwingend erforderlich ist, dass diese in einer einzigen Wohnung vollzogen wird. Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls kann auch bei getrennten Wohnungen von einer Einstehens- und Verantwortungs­gemeinschaft ausgegangen werden. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.

Die Antragsteller begehrten im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes Leistungen nach dem SGB II. Strittig war insbesondere die Frage, ob diese mit weiteren Personen, die unter einer anderen Wohnanschrift gemeldet waren, in einer Bedarfsgemeinschaft standen.Das Sozialgericht Stuttgart lehnte den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ab. Das Zusammenleben in einem... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2016
- V ZR 208/15 -

BGH: Verlust des Rechts auf persönliche Ausübung des dinglichen Wohnrechts aufgrund Tötung des Grund­stücks­eigen­tümers

Unzumutbares Zusammenleben mit Erben und nahestehenden Person des Getöteten auf Grundstück

Tötet der Inhaber eines dinglichen Wohnrechts den Grund­stücks­eigen­tümer, so kann er sein Recht auf persönliche Ausübung des Wohnrechts verlieren, wenn es für den Erben des Getöteten und für eine auf dem Grundstück lebenden nahestehenden Person des Getöteten unzumutbar ist weiter mit dem Täter zusammenzuleben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2012 erstach ein Mann seinen Bruder während eines Streits. Die Geschwister lebten zusammen auf einem Hausgrundstück. Der Täter hatte im Jahr 1997 seinen hälftigen Miteigentumsanteil an dem Grundstück seinem Bruder übertragen und dafür ein dingliches Wohnrechts erhalten. Er lebte seitdem in einer Wohnung im Obergeschoss des Anwesens.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisverfügung vom 26.04.2018
- 4 UF 44/18 -

Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres bei unzumutbarer Härte möglich

Grundlage eines weiteren Zusammenlebens der Eheleute bei Gewalttätigkeiten und Demütigungen zerstört

Eine Ehe wird auf Antrag eines Ehepartners geschieden, wenn sie gescheitert ist. Dabei ist grundsätzlich ein sogenanntes Trennungsjahr abzuwarten. Eine frühere Scheidung ist nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB). Ob eine solche "unzumutbare Härte" vorliegt, ist immer eine Frage des Einzelfalles. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.

Die Eheleute des zugrunde liegenden Falls waren 26 Jahre lang verheiratet. Die erwachsenen Kinder hatten vor Gericht ausgesagt, ihr Vater habe sich wie ein "Pascha" benommen. Er sei häufig sehr aggressiv und gewalttätig gewesen. Zuletzt sei es im September vergangenen Jahres zu einem Vorfall gekommen, in der er die Mutter heftig geschüttelt und gröbst beleidigt habe. Die Mutter habe... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.10.2016
- 3 StR 248/16 -

BGH: Kinder müssen sterbendem Elternteil trotz zerrütteter Familien­verhältnisse aufgrund Zusammenlebens mit Elternteil helfen

Bei Nichtergreifen von Hilfsmaßnahmen kann Strafbarkeit wegen Totschlags durch Unterlassung bestehen

Leben die Kinder zusammen mit den Eltern in einem Haushalt, ergeben sich allein daraus gemäß § 1618 a BGB gegenseitige Schutzpflichten. Dies gilt auch dann, wenn die Familien­verhältnisse zerrüttet sind. Ergreift ein Kind daher keine Hilfsmaßnahmen zur Rettung der sterbenden Mutter, kann es sich wegen Totschlags durch Unterlassen strafbar machen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Tochter nach dem Tod ihrer Mutter vom Landgericht Verden im Januar 2016 wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt. Die Tochter lebte mit ihrer Mutter zusammen in einem Haushalt. Die Tochter legte gegen die Verurteilung Revision ein. Sie führte an aufgrund der zerrütteten Familienverhältnisse nicht garantenpflichtig gewesen zu sein. Familiäre... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 28.11.1991
- 14 WF 228/91 -

Zusammenleben des Ehemanns mit neuer Partnerin rechtfertigt keine Scheidung vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs

Zuwendung des Ehegatten zu neuem Partner stellt keine unzumutbare Härte dar

Wendet sich ein Ehegatte einem neuen Partner zu und lebt mit diesem zusammen, so rechtfertigt dies keine Scheidung vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs gemäß § 1565 Abs. 2 BGB. Denn eine unzumutbare Härte für den anderen Ehegatten liegt darin nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte eine Ehefrau im Jahr 1991 die Scheidung von ihrem Mann noch vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs. Hintergrund dessen war, dass ihr Ehemann sich einer anderen Partnerin zugewandt hat und mit dieser gemeinsam wohnte. Zur Durchführung des Scheidungsverfahrens beantragte sie Prozesskostenhilfe. Diese wurde ihr vom Amtsgericht Euskirchen mit der... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Thüringen, Beschluss vom 19.05.2011
- 1 UF 93/11 -

Ausschluss des Ver­sorgungs­ausgleichs bei fehlender ehelicher Lebensgemeinschaft wegen außergewöhnlich kurzen Zusammenlebens

Zusammenleben von zwei Jahren ist nicht außergewöhnlich kurz

Ist eine eheliche Lebensgemeinschaft aufgrund eines außergewöhnlich kurzen Zusammenlebens nicht entstanden, so kann die Durchführung des Ver­sorgungs­ausgleichs wegen grober Unbilligkeit nach § 27 des Ver­sorgungs­ausgleichsgesetzes (VersAusglG) ausgeschlossen sein. Ein Zusammenleben von zwei Jahren ist nicht als außergewöhnlich kurz einzustufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Ehe im März 2008 vom Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt nach einer Ehezeit von weniger als drei Jahren geschieden. Da die Ehefrau die Durchführung des Versorgungsausgleichs beantragte, führte das Amtsgericht diesen trotz der kurzen Ehedauer durch. Der Ehemann war damit nicht einverstanden. Er hielt die Durchführung des Versorgungsausgleichs mit... Lesen Sie mehr