die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnungsprostitution“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.10.2021
- 2 D 1/20.NE -
Ausschluss von Wohnungsprostitution mittels Bebauungsplans bedarf gesonderter Erwägungen
Wohnungsprostitution nicht vergleichbar mit Bordellen oder bordellartigen Betrieben
Der Ausschluss der Wohnungsprostitution mittels eines Bebauungsplans bedarf gesonderter Erwägungen. Denn Wohnungsprostitution ist in ihrer städtebaulichen Auswirkung nicht vergleichbar mit Bordellen oder bordellartigen Betrieben. Dies hat das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen entschieden.
In den zugrunde liegenden Fall klagte ein Grundstückseigentümer im Jahr 2020 vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gegen einen Bebauungsplan. Das Grundstück war mit einem vierstöckigen Wohnhaus bebaut. Der Eigentümer wollte Wohnungen an Prostituierte vermieten, die dort auch ihrem Gewerbe nachgehen sollten. Der Bebauungsplan untersagte aber neben den Erotik-Einzelhandel und Bordellen bzw. bordellartigen Betrieben auch die Wohnungsprostitution. Der Ausschluss sollte dem sogenannten Trading-Down-Effekt entgegenwirken, also dem hohen Leerstand und dem vermehrten Bestand von Bordellen bzw. Erotik-Betrieben.Das Oberverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 16.06.2021
- 5 K 3930/20.TR -
Nutzungsuntersagung für eine Terminwohnung
VG Trier zur Verantwortung des Hauseigentümers bezüglich Nutzung seines Hauses/Wohnung
Das Verwaltungsgericht Trier hat die Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagungsverfügung des Eifelkreises Bitburg-Prüm hinsichtlich der Nutzung eines Hauses zur Prostitution als sogenannte Terminwohnung bestätigt.
Im Jahre 2007 war anlässlich einer polizeilichen Kontrolle festgestellt worden, dass in dem Haus, welches in einem Mischgebiet gelegen ist, der Wohnungsprostitution nachgegangen wurde. Seinerzeit forderte der beklagte Landkreis den Hauseigentümer - und Kläger des hiesigen Verfahrens - auf, die Nutzung des vermieteten Hauses für die Wohnungsprostitution sofort einzustellen. Daraufhin... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.12.2014
- BVerwG 6 C 28.13 -
Eingrenzung von Prostitution durch Sperrgebietsverordnungen zulässig
Jugendschutz und Wahrung des öffentlichen Anstandes sind legitime Gemeinwohlziele
Die Legalisierung der Prostitutionsausübung nach Maßgabe des Prostitutionsgesetzes aus dem Jahr 2001 schließt es nicht aus, durch den Erlass von Sperrgebietsverordnungen eine lokale Steuerung der Prostitutionsausübung aus ordnungsrechtlichen Gründen zu bewirken. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Nach Art. 297 EGStGB kann zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes für Teile des Gebiets einer Gemeinde durch Rechtsverordnung verboten werden, der Prostitution nachzugehen. Gestützt hierauf erließ der dafür zuständige Regierungspräsident Darmstadts im Jahre 1986 die Verordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstands in Frankfurt am Main (Sperrgebietsverordnung).... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Köln, Urteil vom 25.03.2002
- 22 C 324/01 -
Mögliche Belästigungen aufgrund eines Bordells rechtfertigen fristlose Kündigung eines Mietvertrags
Wandel der gesellschaftlichen Meinung über Prostitution unerheblich
Befindet sich ein Bordell im Wohnhaus und besteht die Möglichkeit, dass die Mieter dadurch belästigt werden, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Auf die Wandlung der gesellschaftlichen Meinung kommt es dabei nicht an. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kündigte der Mieter einer Wohnung im November 2000 sein Mietverhältnis, da sich im Erdgeschoss des Wohnhauses ein Bordell befand. Da der Vermieter die Kündigung nicht akzeptierte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe wegen des Bordells im Wohnhaus seinen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 24.04.2013
- 5 K 34/13.TR u.a. -
Keine Genehmigung für bordellartigen Betrieb in Mischgebiet
Nutzungsänderung von Wohnnutzung in Nutzung zu Prostitutionszwecken verstößt gegen materielles Baurecht
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass einem Hausbesitzer zu Recht eine Nutzungsänderung von Wohnnutzung in Nutzung zu Prostitutionszwecken in einem am ehesten als Mischgebiet zu qualifizieren Stadtbereich untersagt wurde. Wegen der typischerweise mit einem bordellartigen Betrieb verbundenen "milieubedingte Unruhe" ist mit der Nutzungsänderung eine das Wohnen wesentlich störendere Nutzung verbunden, sodass die Änderung nicht genehmigungsfähig und damit auch zu untersagen ist.
Die vom Eigentümer eines Wohnhauses beantragte Nutzungsänderung von Wohnnutzung in Nutzung zu Prostitutionszwecken in der Eurener Straße in Trier verstoße gegen materielles Baurecht, urteilte das Verwaltungsgericht. Bei der beantragten Nutzung handele es sich nicht ausschließlich um Wohnungsprostitution, sondern um einen bordellartigen Betrieb, da sich die Prostitutionsausübung nicht... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 04.02.2013
- 7 L 1329/12 -
Prostitution und Vereinstätigkeit verboten - Wohnen erlaubt
Verwaltungsgericht Dresden untersagt baurechtlich unzulässige Nutzung der Wohnung zu Prostitutionszwecken
Die baurechtlich ungenehmigte Nutzung eines Wohngebäudes zur Prostitution führt nicht zum Erlöschen der genehmigten Wohnnutzung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden.
In dem zugrunde liegenden Fall war der Mieterin des Gebäudes von der Großen Kreisstadt Görlitz bereits im Dezember 2011 die Nutzung der Räume für eine als Privatclub bezeichnete Einrichtung untersagt worden, weil es sich nach ihrer - auch vom Verwaltungsgericht Dresden bestätigten - Auffassung um eine baurechtlich unzulässige Nutzungsänderung zum Zwecke der Prostitution gehandelt habe.... Lesen Sie mehr
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 01.01.2013
- 8 A 1245/12 -
Hessischer Verwaltungsgerichtshof zur Wohnungsprostitution in Frankfurt am Main
Nutzung eines Massagestudios zu Prostitutionszwecken: VGH hebt Verfügung der Stadt Frankfurt am Main auf
Werden in einem bauplanungsrechtlich als Mischgebiet ausgewiesenem Quartier Räumlichkeiten eines Hinterhauses zu Prostitutionszwecken genutzt, so ist dies nicht zu beanstanden, wenn diese Art der gewerblichen Prostitutionsausübung von außen nicht erkennbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte der Eigentümer eines Hausgrundstücks, der die Räumlichkeiten eines Hinterhauses vermietet hatte. In diesen Räumen wurde von den Mieterinnen ein Massagestudio betrieben. Das Grundstück befindet sich in einem bauplanungsrechtlich als Mischgebiet ausgewiesenen Quartier, in dem auch ein erheblich größeres Betriebsgelände... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2010
- 8 A 10559/10.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Bordellartiger Betrieb in Reihenhaus unzulässig
Stadt darf Prostitutionsbetrieb aufgrund Verstoßes gegen Sperrbezirksverordnung verbieten
Eine Stadt ist berechtigt einen Prostitutionsbetrieb, der innerhalb eines Stadtgebietes verlegt wurde, zu verbieten. Die Nutzung eines Reihenhauses als bordellartigen Betrieb verstößt zudem gegen die Sperrbezirksverordnung. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betrieb von 1996 bis Ende Oktober 2008 in einem gemieteten Gebäude in Pirmasens eine gewerbliche Zimmervermietung an Prostituierte. Im Sommer 2008 verlegte sie ihren Betrieb in ein gekauftes Reihenhaus, das sich in einer anderen Straße befindet. Die Stadt untersagte der Klägerin die Nutzung des Gebäudes zur Wohnungsprostitution. Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr