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Landgericht Traunstein, Urteil vom 30.03.2023
- 1 HK O 2790/22 -
Irreführende Werbung mit Sternen unter Hinweis auf DEHOGA-Klassifizierung bei fehlender gültiger Klassifizierung
Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes
Wirbt ein Hotel auf seiner Internetseite mit Sternen unter Hinweis auf eine DEHOGA-Klassifizierung und liegt eine solche Klassifizierung nicht vor, so liegt eine irreführende Werbung vor. Das Hotel kann dann wegen des Wettbewerbsverstoßes auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Dies hat das Landgericht Traunstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2022 wurde auf einer Internetseite ein Hotel mit drei fünfzackigen Sternen beworben. Beim Anklicken auf die Sternesymbole erschien der Hinweis, dass es sich um eine DEHOGA-Klassifizierung handelt. Tatsächlich lag eine solche nicht vor. Die Betreiberin der Internetseite wurde daher auf
Anspruch auf Unterlassung der Werbung mit Sternen
Das Landgericht Traunstein entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe gemäß § 8 Abs. 1 UWG ein Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2023
Quelle: Landgericht Traunstein, ra-online (vt/rb)
- Irreführende Werbung aufgrund sternenähnlicher Symbole auf Internetseite eines Hotels
(Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 30.01.2018
[Aktenzeichen: 13 U 106/17]) - Wettbewerbsverstoß aufgrund unzulässiger Werbung eines Hotels mit Sterneklassifizierung auf Homepage und über Buchungsportale
(Landgericht Stendal, Urteil vom 22.02.2018
[Aktenzeichen: 31 O 30/17])
Jahrgang: 2023, Seite: 199 RRa 2023, 199 | Zeitschrift: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP)
Jahrgang: 2023, Seite: 764 WRP 2023, 764
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Dokument-Nr. 33316
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