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Landgericht Fulda, Beschluss vom 05.01.2018
- 5 T 200/17 -
Ausfall der Warmwasserversorgung in einer Mietwohnung rechtfertigt auch im Hochsommer Eilantrag auf Wiederherstellung der Versorgung
Keine Pflicht des Mieters auf Nutzung alternativer Wassererwärmungsmöglichkeiten
Fällt die Warmwasserversorgung aus, so kann der Wohnungsmieter im Wege eines Eilantrags die Wiederherstellung der Versorgung verlangen. Dies gilt auch im Hochsommer. Es besteht keine Pflicht des Mieters alternative Wassererwärmungsmöglichkeiten zu nutzen. Dies hat das Landgericht Fulda entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte die Mieterin einer Wohnung im Juni 2017 fest, dass ihr kein
Amtsgericht weist Eilantrag zurück
Das Amtsgericht Bad Hersfeld wies den
Landgericht bejaht Eilbedürftigkeit der Wiederherstellung der Warmwasserversorgung
Das Landgericht Fulda entschied zu Gunsten der Mieterin und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Die Versorgung der Wohnung mit Warmwasser sei schon aus gesundheitlichen Gründen dringend und rechtfertige daher eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2018
Quelle: Landgericht Fulda, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bad Hersfeld, Beschluss vom 22.08.2017
[Aktenzeichen: 10 C 573/17 (70)]
Jahrgang: 2018, Seite: 935 GE 2018, 935 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 162 NJW-Spezial 2018, 162
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Dokument-Nr. 26317
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