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Freitag, 6. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Verwaltungsgericht Schwerin“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Schwerin, Urteil vom 24.10.2022
- 3 A 807/22 SN -

Montage einer Taschenlampe an Jagdgewehr kann Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse nach sich ziehen

Vorliegen einer verbotenen Waffe

Durch die Montage einer Taschenlampe an einem Jagdgewehr liegt eine verbotene Waffe vor, was den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse nach sich ziehen kann. Es besteht insofern eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Dies hat das Verwaltungsgericht Schwerin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2021 wurde einem in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Mann die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen, weil er an einer Bockbüchsenflinte mit Klebeband eine Taschenlampe montiert hatte. Der Mann gab an, die Taschenlampe zum Zwecke von Zielübungen auf seinem Grundstück montiert zu haben. Die zuständige Behörde sah den Mann als waffenrechtlich unzuverlässig an. Gegen den Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse erhob der Mann nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage.Das Verwaltungsgericht Schwerin entschied gegen den Kläger. Der Widerruf der waffenrechtlichen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Schwerin, Beschluss vom 18.08.2014
- 2 B 612/14 -

Golfplatz darf nicht als Golffußballplatz umgenutzt werden

Zweckbestimmung eines Golfplatzes mit Golffußballanlage nicht zu vereinbaren

Der Eilantrag der Betreiberin des Golf- und Countryparks Wittenbeck bei Kühlungsborn wurde abgelehnt. Die Antragstellerin hatte sich gegen die sofortige Untersagung der Golffußballanlage („Gofu-Park“) gewandt, in welche sie das frühere Übungsgelände des von ihr betriebenen Golfplatzes umgewandelt hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Schwerin in seiner Entscheidung bekanntgegeben,

Golffußball ist eine Ballsportart, die Elemente von Fußball und Golf kombiniert. Ziel ist es, wie beim Golf einen Ball mit möglichst wenig Schlägen in ein Loch zu spielen. Als Ball dient ein Fußball, als Schläger der eigene Fuß. Gespielt wird nach Golfregeln.Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock hatte nach Beschwerden von Anwohnern den Betrieb des Gofu-Parks... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Schwerin, Urteil vom 29.04.2013
- 2 A 621/11; 2 A 857/11 - 2 A 864/11 -

Ferienwohnnutzung im Wohngebiet unzulässig

Nutzung als Ferienwohnung oder -haus stellt keine Unterform der Wohnnutzung dar

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat entschieden, dass die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnung oder -haus keine Unterform der Wohnnutzung, sondern eine eigenständige Nutzungsart darstellt. Die Ferienwohnnutzung ist daher in einem durch den Bebauungsplan festgesetzten allgemeinen und reinen Wohngebiet unzulässig.

Die Kläger des zugrunde liegenden Falls wandten sich dagegen, dass ihnen von der beklagten Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg die Nutzung ihrer im B-Plan-Gebiet „Am Reek“ der Gemeinde Ostseebad-Boltenhagen gelegenen Wohnungen als Ferienwohnung untersagt wird.Das Verwaltungsgericht Schwerin hat in den Entscheidungen die Auffassung der Beklagten bestätigt,... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Schwerin, Urteil vom 19.01.2011
- 1 A 1260/07 -

Verbot des Sternmarsches gegen G8-Gipfel in Heiligendamm rechtswidrig

VG Schwerin gibt Klage damaliger Anmelder des Sternmarsches gegen G8-Gipfel teilweise statt

Die Versammlungsverbote der angemeldeten Protestveranstaltungen gegen den G 8-Gipfel in Heiligendamm im Jahr 2007 waren rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Schwerin. Die Klage auf Feststellung der Unrichtigkeit des Sachvortrags der beklagten Polizeidirektion Rostock vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie den Antrag auf Erstattung der Verfahrenskosten für das Eilverfahren wies das Gericht jedoch ab.

Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wollten am 7. Juni 2007, dem Haupttag des G8-Gipfeltreffens, unter dem Motto „Sternmarsch gegen G-8 – den Protest nach Heiligendamm tragen“ mehrere Aufzüge und Kundgebungen rund um und in Heiligendamm durchführen. Weder der angemeldete Sternmarsch noch ebenfalls angemeldete Ersatzveranstaltungen fanden schließlich statt.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Schwerin, Beschluss vom 31.05.2007
- 1 B 263/07, 1 B -

Versammlungsverbot für die Stadt Schwerin am 02.06.2007 außer Kraft gesetzt

Demonstranten müssen Auflagen beachten

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat gegen die am 30.05.2007 durch den Antragsgegner verhängten Versammlungsverbote weitestgehend stattgegeben. Allerdings ergibt sich für die von der NPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern angemeldete Versammlung durch gerichtsseits verfügte Auflagen eine Abänderung der Aufzugsstrecke. Eine Verlegung in einen Schweriner Außenbezirk hatte die NPD-Landtagsfraktion in ihrem Eilantrag bereits selbst als milderes Mittel im Verhältnis zu dem ausgesprochenen Verbot ins Spiel gebracht.

Die Verbote des Antragsgegners betrafen verschiedene für den 02.06.2007 angemeldete Versammlungen im Innenstadtbereich Schwerin. Das Gericht hatte sich im Zusammenhang mit den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit der Frage des Vorliegens eines polizeilichen Notstandes auseinanderzusetzen. Der Antragsgegner hatte sich zur Begründung der Verbotsverfügungen auf eine nicht... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Schwerin, Beschluss vom 29.05.2007
- 1 B 246/07 -

G8-Gipfel in Heiligendamm: Auch Versammlungsverbot um Rostocker Flughafen außer Vollzug gesetzt

Grundrecht der Versammlungsfreiheit darf nur in schonender Weise beschränkt werden - Verbot nicht notwendig - Auflagen reichen aus

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat das von der Polizeidirektion Rostock anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm um das Gebiet des Flughafens Rostock-Laage verhängte allgemeine Versammlungsverbot teilweise außer Vollzug gesetzt. Die Entscheidung ist in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen.

Antragsteller waren die Anmelder von für den 05.06.2007 und 06.06.2007 geplanten (stationären) Kundgebungen ua. in Striesdorf, Kronskamp-Laage und Weitendorf. Die Polizeidirektion Rostock hatte als zuständige Versammlungsbehörde im Wege einer Allgemeinverfügung in einem Gebiet um den Flughafen herum für den Zeitraum vom 02.06.2007 bis 08.06.2007 ein Versammlungsverbot verhängt.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Schwerin, Beschluss vom 25.05.2007
- 1 B 243/07 -

G8-Gipfel in Heiligendamm: Gericht setzt allgemeines Versammlungsverbot teilweise außer Vollzug

Sicherheitsbedenken der Behörden kann auch durch Auflagen Rechnung getragen werden

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat das von der Polizeidirektion Rostock anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm großräumig verhängte allgemeine Versammlungsverbot teilweise außer Vollzug gesetzt. Die Entscheidung ist in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen.

Antragsteller waren die Anmelder eines für den 07.06.2007 geplanten Sternmarsches. Dieser sollte ursprünglich von den Orten Kühlungsborn, Kröpelin, Bad Doberan und Ostseebad Nienhagen bis in das Ortszentrum von Heiligendamm führen. Die Polizeidirektion Rostock hatte als zuständige Versammlungsbehörde im Wege einer Allgemeinverfügung ein großräumiges Versammlungsverbot verhängt.... Lesen Sie mehr