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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verlustvortrag“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 22.02.2024
- B 5 R 3/23 R -

Steuerlicher Verlustvortrag bei Witweneinkommen nicht zu berücksichtigen

Verlustvortrag bleibet bei der Einkommens­bestimmung außen vor

Ein von der Finanzverwaltung anerkannter Verlustvortrag bleibt bei der Bestimmung des auf eine Witwenrente anzurechnenden Arbeitseinkommens unberücksichtigt. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Wie die Vorinstanzen hat das Bundessozialgericht entschieden, dass im Rahmen der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten ein Verlustvortrag nach § 10 d Absatz 2 Einkommensteuergesetz nicht einzubeziehen ist. Es hat damit an seiner bisherigen Auffassung auch unter Geltung des zum 1. Januar 2002 eingeführten § 18 a Absatz 2a SGB IV festgehalten.Die Vorschrift soll sicherstellen, dass für die Einkommensanrechnung grundsätzlich alle Arten von Arbeitseinkommen berücksichtigt werden. Das Außer-Acht-Lassen eines steuerlichen Verlustvortrags entspricht schließlich dem Sinn und Zweck der Hinterbliebenenversorgung. Diese dient als... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 25.11.2014
- 2 K 3941/11 E -

Verrechnung von Altverlusten mit Kapitaleinkünften bei Ab­geltungs­besteuerung

Festgestellte Verlustvorträge aus negativen Kapitaleinkünften können nicht unmittelbar mit positiven Kapitalerträgen späterer Jahre verrechnet werden

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass zum 31. Dezember 2008 festgestellte Verlustvorträge aus negativen Kapitaleinkünften nicht unmittelbar mit positiven Kapitalerträgen späterer Jahre verrechnet werden können.

Die verheirateten Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens erzielten im Streitjahr 2009 neben Einkünften aus Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung u.a. auch Einkünfte aus Kapitalvermögen. Zum 31. Dezember 2008 war für die Kläger ein verbleibender Verlustvortrag zur Einkommensteuer festgestellt worden, der aus negativen Kapitaleinkünften der Vorjahre herrührte. Die Kläger vertraten... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.12.2012
- VIII R 50/10 -

Geltendmachung eines vom Finanzamt fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags ist keine Steuerhinterziehung

Bestandskraft des Verlustfeststellungsbescheids berechtigt zur Inanspruchnahme des materiell unzutreffend festgestellten Verlustvortrages

Wer eine fehlerfreie Steuererklärung abgegeben und durch einen Fehler des Finanzamts einen Bescheid über die Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags erhalten hat, begeht keine Steuerhinterziehung, wenn er in der Einkommensteuererklärung für ein Folgejahr den festgestellten Verlustvortrag in Anspruch nimmt. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger für Veranlagungszeiträume vor den Streitjahren fehlerfrei positive Einkünfte erklärt, die das Finanzamt fehlerhaft als negative Einkünfte erfasst und einen verbleibenden Verlustvortrag festgestellt hatte. In der Einkommensteuererklärung für den Streitzeitraum nahm er den festgestellten Verlustvortrag zunächst in Anspruch, erklärte aber... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.12.2011
- 5 K 3975/09 F -

Aufwendungen für aufgenommenes Erststudium nach dem Abitur sind keine Werbungskosten

FG Münster zur Geltendmachung von Werbungskosten für Erststudium

Aufwendungen für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium sind nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt nur, wenn das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster hervor.

Im zugrunde liegenden Fall war der Kläger im Streitjahr 2007 Student und erzielte lediglich geringe Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (ca. 1.600 Euro). Für einen Studienaufenthalt im Ausland hatte er verschiedene Kosten getragen, die er in seiner Steuererklärung als (vorweggenommene) Werbungskosten in Höhe von ca. 18.600 Euro geltend machte.Das Finanzamt berücksichtigte... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.07.2011
- VI R 38/10 , VI R 7/10 -

Kosten für berufliche Erstausbildung und Erststudium in voller Höhe abziehbar

Kosten der Ausbildung müssen hinreichend konkret durch spätere Berufstätigkeit veranlasst sein

Das seit 2004 geltende Abzugsverbot für Kosten eines Erststudiums und einer Erstausbildung stehen der Abziehbarkeit beruflich veranlasster Kosten für eine Erstausbildung oder für ein Erststudium auch dann nicht entgegen, wenn der Steuerpflichtige diese Berufsausbildung unmittelbar im Anschluss an seine Schulausbildung aufgenommen hatte. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

In einem der vom BFH entschiedenen Fälle nahm der Kläger bei einer Tochtergesellschaft einer Fluglinie die Ausbildung zum Berufspiloten auf. Hierfür entstanden ihm Aufwendungen von annähernd 28.000 Euro. In dieser Höhe beantragte er mit seiner Einkommensteuererklärung 2004 einen Verlustvortrag festzustellen. Er berief sich darauf, dass diese Ausbildungskosten vorweggenommene Werbungskosten... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Beschluss vom 01.08.2011
- 9 V 357/11 K, G -

FG Münster äußert erhebliche Zweifel an Verstoß gegen Gemeinschafts­recht durch so genannte Sanierungs­klausel

Verlustabzugsverbot des § 8 c Abs. 1 Satz 2 KStG verstößt möglicherweise gegen Gleichheitsgrundsatz

Das Finanzgericht Münster äußerte erhebliche Zweifel, ob die so genannte Sanierungsklausel des § 8 c Abs. 1a KStG tatsächlich – wie die Europäische Kommission festgestellt hat – als unzulässige Beihilfe anzusehen ist. Das Finanzgericht hat daher im Streitfall die Vollziehung von Steuerbescheiden ausgesetzt, in denen das Finanzamt unter Hinweis auf § 8 c Abs. 1 KStG Verluste nicht mehr berücksichtigt hatte, obwohl unstreitig die Voraussetzungen der Sanierungsklausel erfüllt waren.

Körperschaften – wie z.B. im Streitfall eine GmbH – können grundsätzlich nicht genutzte Verluste aus Vorjahren mit Gewinnen verrechnen. Werden jedoch Gesellschaftsanteile übertragen, d.h. kommt es zu einem Gesellschafterwechsel, so verbietet § 8 c Abs. 1 KStG in bestimmten Fällen ganz oder teilweise den Abzug früherer Verluste. Diese Beschränkung des Verlustabzugs gilt allerdings gem.... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 04.04.2011
- 2 K 33/10 -

Finanzgericht Hamburg hält Vorschrift des § 8 c Körperschaftsteuergesetz für verfassungswidrig

Versagung der Verlustverrechnung im Fall eines Gesellschafterwechsels verstößt gegen Gleichheitssatz und dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Das Finanzgericht Hamburg ist der Auffassung, dass die in § 8 c KStG vorgesehene Versagung der Verlustverrechnung im Fall eines Gesellschafterwechsels verfassungswidrig ist und hat daher dem Bundesverfassungsgericht die Prüfung des § 8 c KStG zur Entscheidung vorgelegt.

Die Vorschrift des § 8 c Körperschaftsteuergesetz (KStG) regelt die Folgen der Veräußerung von Unternehmen bzw. Anteilen an Unternehmen, bei denen Verluste entstanden sind, die grundsätzlich steuerlich auf zukünftige Veranlagungsjahre vorgetragen werden können. Weil es für einen Erwerber interessant sein kann, solche Verlustvorträge zu übernehmen, um sie mit seinen eigenen Gewinnen... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 26.08.2010
- I B 49/10 -

BFH äußert verfassungs­rechtliche Zweifel an so genannter Mindest­besteuerung

Für endgültigen Ausfall des Verlustabzugs muss gesetzliche Vorsorge getroffen werden

In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die so genannte Mindestbesteuerung in bestimmten Situationen zu einer verfassungsrechtlich unangemessenen Besteuerung führen kann.

Seit 2004 dürfen in den Vorjahren nicht ausgeglichene negative Einkünfte in den folgenden Veranlagungszeiträumen zwar bis zur Höhe von 1 Mio. Euro unbeschränkt von einem entsprechend hohen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, ein übersteigender Verlustbetrag aber nur bis zu 60 % des 1 Mio. Euro übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte. Bei einem bestehenden Verlustvortrag... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 08.10.2008
- I R 95/04 -

BFH: Mantelkaufregelungen sind teilweise verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof hat sich in zwei Entscheidungen mit der Verfassungsmäßigkeit der sog. Mantelkaufregelungen im Körperschaftsteuergesetz (KStG) beschäftigt und in einem der Fälle wegen einer verfassungswidrigen Rückwirkung das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Verfügt eine Kapitalgesellschaft über Verlustvorträge und werden ihre Anteile veräußert, befürchtet der Gesetzgeber einen missbräuchlichen Handel mit den Verlusten, den sog. Mantelkauf. § 8 Abs. 4 und seit 2008 § 8 c KStG blockieren deswegen den steuerlichen Abzug solcher Verluste wegen fehlender wirtschaftlicher Identität der Kapitalgesellschaft vor und nach dem Anteilseignerwechsel.... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 07.08.2008
- IV R 86/05 -

BFH: Wegfall des anteiligen Verlustvortrags bei Teilbetriebsveräußerung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Verluste, die auf einen veräußerten Teilbetrieb entfallen, nicht mehr mit Gewerbeerträgen späterer Veranlagungszeiträume verrechnet werden können.

Die periodenübergreifende Verlustverrechnung bei der Gewerbesteuer ist immer wieder Anlass von Rechtsstreitigkeiten vor dem Bundesfinanzhof. Dabei hat sich eine gefestigte Rechtsprechung dahin entwickelt, dass spätere Erträge mit Verlusten nur verrechenbar sind, wenn die Unternehmens- und Unternehmeridentität fortbesteht.Im Streitfall führte eine KG einen Gewerbebetrieb,... Lesen Sie mehr